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Der Holländer Wahlrecht legt Regeln für die eine politische Gruppe bezeichnen auf einer Kandidatenliste für Wahlen.
Jederzeit, a voll geschäftsfähige Verbindung eine Indikation beim . registrieren lassen zentrales Wahllokal für die betreffende Wahl (zum Beispiel die Wahlrat bei Nationalratswahlen). Um mit dieser Bezeichnung an den nächsten Wahlen teilnehmen zu können, muss der Antrag 43 Tage vor der Wahl gestellt werden Kandidatur eingereicht werden. Parteien, die keine Benennung eintragen lassen oder Personen, die sich einzeln zur Wahl stellen, können nur mit einem sog leere Liste. Eine solche Liste bekommt nur ein Nummer.
In vielen Fällen wirkt sich die Eintragung einer Bezeichnung nach unten aus. Zum Beispiel ein Partyname, der für die Parlamentswahlen, auch bei der Teilnahme an den Wahlen der Provinzstaaten, Gemeinderat und Inselrat.
Die Bezeichnung darf 35 Zeichen nicht überschreiten. Namen, die irreführend sind oder (weitgehend) mit Namen bereits bestehender Parteien übereinstimmen, werden abgelehnt.
In den meisten Fällen muss für die Eintragung eine Anzahlung geleistet werden. Legt die Partei bei der nächsten Wahl keine gültige Kandidatenliste vor, gibt der Zentrale Wahlausschuss die Anzahlung nicht zurück und die Benennung wird aus dem Register gestrichen.
Eingetragene Bezeichnungen national vertretener Parteien
In vielen Fällen weicht die eingetragene Bezeichnung im Namen des Vereins vom Namen des Vereins ab Handelsregister.
| Eingetragene Bezeichnung beim Wahlrat | Name im Handelsregister |
|---|---|
| VVD | Volkspartei für Freiheit und Demokratie |
| Arbeiterpartei (P.v.d.A.) | Arbeiterpartei |
| PVV (Partei für die Freiheit) | Freiheitspartei |
| CDA | Christdemokratischer Appell App |
| SP (Sozialistische Partei) | sozialistische Partei |
| Demokraten 66 (D66) | Politische Partei Demokraten 66 |
| GRÜNE LINKS | GrünLinks |
| ChristianUnion | ChristianUnion |
| Politisch Reformierte Partei (SGP) | Reformierte politische Partei |
| Tierparty | Tierparty |
| Unabhängige Senatsfraktion | Unabhängige Senatsgruppe (OSF) |
| 50PLUS | Unabhängige Senioren- und Kindergewerkschaft (OOKU) 50PLUS |