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EIN absolute Mehrheit der Stimmen ist eine Stimmenzahl von mindestens der Hälfte der Gesamtzahl der zulässigen Stimmen plus ½; einfach gesagt "halb plus halb". Der populäre Ausdruck "halb plus eins" gilt nur für eine gerade Anzahl von Stimmen.
Wenn ein Beschluss mit absoluter Mehrheit gefasst werden muss, bestimmt die Satzung eines Vereins oder die Gesetzgebung die Gesamtzahl der zulässigen Stimmen. In vielen Fällen bezieht sich diese Gesamtzahl auf die Anzahl der abgegebenen gültigen Stimmen, oft ist jedoch eine Mindestzahl an abzugebenden Stimmen für eine bestimmte Anzahl erforderlicher Teilnehmer vorgeschrieben.
Für ein einfache Mehrheit Für die Feststellung, ob die Hälfte der Stimmen erreicht ist, gelten nur die gültigen Ja- und Nein-Stimmen, bei absoluter Mehrheit aber auch die Enthaltungen, die Leerstimmen oder die Anzahl der Abwesenden (sofern festgestellt) in einer Sitzung . Bei einfacher Mehrheit genügen mehr Ja- als Nein-Stimmen, Enthaltungen, Leerstimmen oder die Zahl der Abwesenden bleiben unberücksichtigt. Im Belgien man spricht manchmal von „absoluter Mehrheit der Mitglieder“ (bei einer Abstimmung), wenn man eine absolute Mehrheit meint.
Wenn einer von a Fraktion sagt in einer gesetzgebenden Versammlung, dass sie die absolute Mehrheit hat, das heißt, sie hat mindestens 1 Sitz mehr als die restlichen verfügbaren Sitze.
Beispiel
In einer Organisation mit 150 Mitgliedern sind 120 Mitglieder auf dem Stimmzettel anwesend, von denen 65 für einen bestimmten Gesetzentwurf stimmen, 10 sich enthalten oder leer stimmen, 45 dagegen stimmen. Dies ist sowohl eine einfache Mehrheit als auch eine absolute Mehrheit. Ist nur eine einfache Mehrheit erforderlich, so genügt die Hälfte von 120-10=110 Stimmen plus die Hälfte oder 56 Stimmen dafür. Ist eine absolute Mehrheit erforderlich, ist mindestens die Hälfte der Gesamtzahl der Stimmberechtigten plus die Hälfte erforderlich, dh 61 Ja-Stimmen (es sei denn, die Abwesenden zählen auch als Stimmen).
Siehe auch
- Einfache Mehrheit
- Qualifizierte Mehrheit
- Verfassungsmäßige Mehrheit
- Einstimmigkeit
- Vetorecht
- Quorum
- Mehrheitssystem
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