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Beperkingen

Mit Einschränkungen wird in der Strafrecht meinte das a vermuten während seiner vorläufigen Sorgerechtrestriktive Maßnahmen auferlegt wurde.

Inhalt

Die restriktiven Maßnahmen können umfassen:

  • Medienverbot (der Verdächtige darf weder fernsehen noch Zeitung lesen oder Radio hören);
  • Telefonverbot (der Verdächtige darf keine Telefonkontakte haben, außer mit seinem Anwalt, oder mit Gerechtigkeit);
  • Allgemeines Kontaktverbot (der Tatverdächtige darf keinen Kontakt zu Mithäftlingen (Häftlingen) haben und muss daher getrennt von allen essen, lüften und sich bewegen).

Wenn einem Verdächtigen Beschränkungen auferlegt werden, wird die ein- und ausgehende Post des Verdächtigen immer von der Behörde (zum Beispiel die Untersuchungsrichter oder der Staatsanwalt), die die Bestellbeschränkungen gegeben hat.

Zweck der Einschränkungen

Der Zweck von Beschränkungen muss laut Gesetz immer sein, sicherzustellen, dass der Verdächtige die Ermittlungen nicht vereiteln (erschweren) kann. Einschränkungen können (können) auferlegt werden, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass:

  • der Verdächtige wird sich mit noch nicht festgenommenen Mitverdächtigen über Mithäftlinge oder telefonisch in Verbindung setzen;
  • der Verdächtige wird den Zeugen drohen, zum Beispiel keine Aussage zu machen oder eine unwahre Aussage zu machen.

Rechtliche Anforderungen

Grundsätzlich ist die Staatsanwaltschaft berechtigt, einem Verdächtigen Beschränkungen aufzuerlegen, aber wenn a gerichtliche Voruntersuchung im Gange ist, muss die Staatsanwaltschaft beim Untersuchungsrichter einen Antrag (Antrag) auf Verhängung von Beschränkungen stellen.

Sobald die Ermittlungen abgeschlossen oder soweit fortgeschritten sind, dass nicht mehr in Frage gestellt werden kann, dass der Verdächtige diese Ermittlungen vereiteln kann, so die Gesetzgeber Beschränkungen werden so schnell wie möglich aufgehoben.

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