WikiDer > Vorstand
EIN Tafel ist ein College, das aufgrund formaler Behörde die Angelegenheiten einer bestimmten Organisation (zum Beispiel a Unternehmen, Bildungseinrichtung oder kirchliche Körperschaft) leitet und regelt. In bestimmten Kontexten wird ein Board oft mit alternativen Begriffen bezeichnet, wie z Präsidentschaft, Senat, Vorstand, Forum, Rat oder Collegeleg. Ein Brett in politisch Satz wird a Regierung oder Regierung[1] erwähnt.
Funktionen
Normalerweise besteht ein Board aus mindestens einem Vorsitzende (und Vizepräsident), ein Sekretär und ein Schatzmeister. Die Mitglieder des Vorstands, die keine bestimmte Position oder Aufgabe haben, werden als „Generalmitglieder“ bezeichnet.
Aufgaben
Zu den Aufgaben des Vorstandes gehören:
- Festlegung von Richtlinien und Überwachung der täglichen Angelegenheiten;
- stellen Sie sicher, dass die Treffen (oder im Fall des zweistufigen Unternehmens die Aufsichtsrat) kann den Vorstand überwachen, indem sie regelmäßige Sitzungen einberuft und Jahresberichte vorlegt;
- Vertretung der juristischen Person.
Richtlinien erstellen
Der Vorstand ist allein ermächtigt, Politik in einer juristischen Person zu formulieren. Der Vorstand ist für das Wohl und die Kontinuität einer juristischen Person verantwortlich und genießt in diesem Bereich unter den gesetzlichen Voraussetzungen uneingeschränkte Autonomie. Die Geschäftsführung kann daher nicht durch Beschluss oder Weisungen der Gesellschafter oder Aktionäre eingeschränkt werdenTreffen.
Gewährleistung der Kontrollmöglichkeit
Ein oft gehörtes und falsches Sprichwort lautet, dass die Mitglieder- oder Aktionärsversammlung das „höchste Organ einer juristischen Person“ ist, der Vorstand und die Versammlung beide ihre eigenen, gleichwertigen Befugnisse haben. Der Vorstand ist mit der Politik und Kontinuität einer juristischen Person beauftragt, die Versammlung ist mit langfristigen Entscheidungen und der Bestimmung des von der juristischen Person verfolgten Ziels beauftragt. Was jedoch dem Sprichwort entspricht, ist, dass die Versammlung das höchste Kontrollorgan innerhalb einer juristischen Person ist. Grundsätzlich wird der Vorstand durch die Versammlung bestellt, suspendiert und abberufen (Ausnahme besteht bei einer sog. dualistischen Gesellschaft, wo dies durch den Aufsichtsrat erfolgt). Damit eine Versammlung eine wohlüberlegte Entscheidung treffen kann, ist der Vorstand verpflichtet, der Versammlung Jahresabschlüsse und dergleichen zur Verfügung zu stellen. Der Vorstand ist zudem verpflichtet, regelmäßige Sitzungen einzuberufen.
Vertretungsbefugnisse des Vorstandes
„Der Vorstand“ als Institution ist im Prinzip die einzige kompetent zu einer juristische Person nach außen zu repräsentieren. Grundsätzlich ist nur der Vorstand gemeinschaftlich bevollmächtigt, d. h. der Vorstand ist nur dann zur Vertretung der juristischen Person befugt, wenn dies durch einen schriftlichen Beschluss des Vorstandes als Organ der juristischen Person geschieht. In dem Satzung einer juristischen Person kann beschlossen werden, dass neben dem Vorstand auch einzelne Vorstandsmitglieder zur Vertretung der juristischen Person (ggf. gemeinsam) bevollmächtigt werden können. Regelmäßig wird in die Satzung aufgenommen, dass neben dem Vorstand als Institut allein der Vorsitzende und zwei beliebige Vorstandsmitglieder gemeinsam zur Vertretung der juristischen Person bevollmächtigt sind. nicht durch die Versammlung oder eine gesetzliche Bestimmung eingeschränkt sein; sie ist komplett.
Verantwortung
Der Vorstand einer juristischen Person bleibt zuständig. An einer erfüllen eine juristische Person übernimmt die vom Vorstand durchgeführten Handlungen und der Vorstand und die Direktoren haben grundsätzlich keine weitere Verantwortung. Im Übrigen ist die Bedeutung der Entlastung eingeschränkt, da sie keinen Schutz gegen Ansprüche Dritter oder vorsätzlich vorenthaltene Informationen bietet.
Im Übrigen kann die Hauptversammlung jederzeit, unabhängig davon, ob Entlastung erteilt wurde oder nicht, den Vorstand abberufen und neue Vorstandsmitglieder ernennen.
Innerhalb der Studentenvereinigungen
Der Vorstand von a Studentenvereinigung ist eine Gruppe Studenten der für die laufende Geschäftsführung des Vereins zuständig ist. Üblicherweise besteht der Vorstand einer Studentenvereinigung aus einer Gruppe von vier bis acht Studenten die ihr Studium für ein Jahr abgebrochen haben, um diese Aufgabe zu übernehmen.
In einigen Verbänden (insbesondere Korpora) wird die Tafel bezeichnet als der Senat. Die Funktionen werden daher häufig mit Latein benannte Namen. Rechtlich unterscheidet sich ein studentischer Verein nicht von anderen Vereinen und dies gilt auch für den Vorstand oder den Senat.
Ein typischer studentischer Vorstand besteht aus folgenden Funktionen:
- Vorsitzende, ebenfalls Schulleiter, Präsident, in der Studentenwelt manchmal noch als Präsident geschrieben, oder Präsident
- Sekretär, ebenfalls AB Actis oder AB Actis
- Schatzmeister, ebenfalls Quästor, Kassierer, oder Steuerbehörden
- Vizepräsident, manchmal Gutachter, Vizepräsident, Vizepräsident oder allgemeines Mitglied
- Kommissar
Allgemeine und tägliche Verwaltung
Eine Organisation unterscheidet manchmal zwischen allgemeine Geschäftsführung und der Exekutivkomitee. Die Aufgaben werden dann auf die beiden Gremien aufgeteilt, wobei die allgemeinen Aufgaben, wie zum Beispiel politikbezogene Aufgaben, dem allgemeinen Vorstand zugewiesen werden. Die täglichen, eher exekutiven Aufgaben werden der Tagesleitung übertragen.Wenn eine Behörde nicht zwischen der allgemeinen und der Tagesleitung unterscheidet, nimmt die singuläre Leitung alle oben genannten Aufgaben wahr.
In der Regel gibt es Überschneidungen bei den Personen, die Mitglieder der Geschäftsführung und der täglichen Geschäftsführung sind. Es kann dann sein, dass beispielsweise der stellvertretende Vorsitzende des Gesamtvorstandes als Vorsitzender in die Tagesleitung einzieht.
Siehe auch
Quellen, Anmerkungen und/oder VerweiseFußnoten
|
| Suche Tafel auf im Wiktionary. |