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Charteren

Charta ist die Anmietung eines Beförderungsmittels einschließlich Besatzung zur Beförderung von Personen oder Gütern. Bei der Personenbeförderung kann eine Reisegruppe das Transportmittel selbst chartern, aber auch eine Firma kann dies tun und die Plätze dann separat verkaufen.

Schiff

sehen Chartern für den Hauptartikel zu diesem Thema.

EIN Charterparty ist eine Charta oder a Leasingvertrag zwischen Reeder und Charterer. Darin sind alle Bedingungen für die Anmietung des Schiffes aufgeführt: die genauen Preise, der Zeitraum und eventuelle Sondervereinbarungen. Ein Schiff kann unter verschiedenen Bedingungen vermietet werden: ganz, teilweise, für eine bestimmte Reise, für mehrere Reisen oder für einen bestimmten Zeitraum.

Zug

Bei Bahnunternehmen besteht die Möglichkeit, einen Zug zu mieten (zB von einer großen Gruppe oder Organisation). Die Bahn fährt dann im Auftrag des Initiators. Letzterer kann einen beliebigen Abfahrts- und Ankunftsbahnhof wählen. Abhängig von den verfügbaren Trassen kann auch eine Abfahrtszeit gewählt werden.[1]

Straßentransport

Im Straßenverkehr wird der Begriff verwendet, wenn ein Unternehmen im Auftrag eines größeren Unternehmens seine eigenen Fahrzeuge fährt. Die Fahrzeuge sind oft mit dem Logo des Unternehmens beklebt, für das der Auftrag ausgeführt wird. Darüber hinaus tragen die Autos auch, aber weniger auffällig, das Logo oder die Firmenangaben des Unternehmens, das den Auftrag ausführt. Ein Beispiel für eine Charta im Straßenverkehr sind lokale oder regionale Transportunternehmen, die für Postunternehmen arbeiten, wie z PostNL oder DPD Pakete an Kunden ausliefern.

Siehe auch