WikiDer > Gemeindepartner
EIN Community-Partner ist in Frankreich ein Statut für a Gemeinde die nach dem "Gesetz Marzellin" mit einer anderen Gemeinde fusioniert hat. Dieses Gesetz vom 16. Juli 1971 regelt die Fusion und Gruppierung der französischen Gemeinden. Gemeinden, die auf diese Weise fusionieren, können noch einige Besonderheiten behalten:
- ein Delegierter Bürgermeister, ein Standesbeamter und ein Justizpolizist. Einige Befugnisse können auch vom Bürgermeister delegiert werden.
- eine örtliche Zweigstelle des Rathauses, die hauptsächlich für das Standesamt zuständig ist
- eine Außenstelle des Städtischen Zentrums für Sozialfürsorge (CCAS)
- ein Wahlkreis
- ein Beirat, der sich mit Angelegenheiten von Bedeutung für die Gemeinde befassen und auf kommunaler Ebene Vorschläge machen kann
Ein kommunaler Zusammenschluss, bei dem eine "commune associée" entsteht, wird als "Fusion-Association" oder "Fusion Complex" bezeichnet, im Gegensatz zur einfachen Fusion oder "Fusion Simple".
Trotz der großen Zahl von Gemeinden in Frankreich haben seit dem Marzellin-Gesetz nur wenige Fusionen stattgefunden und teilweise werden Fusionen sogar rückgängig gemacht. Die meisten Fusionen fanden in den ersten Jahren nach dem Gesetz, Anfang der 1970er Jahre, statt, vor 1975 hatten 1007 Gemeinden den neuen Status erhalten; in den nächsten Jahrzehnten kamen jedoch nur einige Dutzend hinzu. Seit 1977 ist die Gesamtzahl sogar noch einmal zurückgegangen:
- In fast 100 Fällen wurde der „Fusionsverein“ in einen normalen Zusammenschluss umgewandelt, bei dem die Teilgemeinde vollständig in die Großgemeinde aufgeht.
- In mehr als 200 Fällen wurde eine „Spaltung“ durchgeführt, wodurch die Teilgemeinden wieder zu vollwertigen Gemeinden wurden.
Anstelle einer Fusion scheint es, dass kleinere Gemeinden oft lieber ihre Eigenständigkeit behalten und sich für andere überkommunale Partnerschaften entscheiden, wie z Communauté de communes[1].
Externe Links
- Loi du 16. Juli 1971 - das Gesetz im französischen Amtsblatt
- Code offiziel geographique
Quellen, Anmerkungen und/oder Verweise
|