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Consignatie

Sendung bedeutet gerichtliche Gewahrsam von anwenden, in dem Kasse. Diese Kasse enthält Gelder, zum Beispiel von bijvoorbeeld Vermächtnisse, Insolvenzen oder Umschuldung, die in die Obhut des Finanzministerium.

Grundsätzlich kann jeder Niederländer Geld auf Sendung an die Niederländischer Staat unter bestimmten Bedingungen. In der Praxis sind sie hauptsächlich Anwälte und Notare die die Sendungskasse nutzen. Zum Beispiel, wenn sie mit der Nachlassregelung beauftragt sind. Damit kommen sie ihrer Zahlungspflicht gegenüber den Rechteinhabern nach.

Die Konsignationsstelle kommt zum Beispiel dann zum Einsatz, wenn der Rechteinhaber bekannt ist, das Geld aber nicht annehmen möchte oder wenn der Rechteinhaber unbekannt ist, sich aber später melden kann. Der Staat verwahrt das Geld 20 Jahre lang. Dazu gehören der Gegenwert nicht eingeforderter Wertpapiere, Gelder aus Enteignungsverfahren, Gelder aus der Abwicklung von Konkursen und verwalteten Nachlässen sowie Gelder aus der Nachlassabwicklung. Gemäß dem Gesetz über die Mittelzuweisung spielt das Finanzministerium keine aktive Rolle bei der Suche nach Rechteinhabern und Belegen.

Klage

Die bei der Abfertigungsstelle hinterlegten Beträge gehören dem Staat. Bis zur Verjährung behält der Berechtigte einen Anspruch auf Zahlung der bei der Einlieferung übergebenen Gelder (Konsignationsgelder). Fünf Jahre nachdem das Geld in der Kommissionierstelle abgehoben wurde, wird dies im Staatsanzeiger. Kurz vor Verjährung eines Rechtsanspruchs werden die noch nicht ausgezahlten Beträge nochmals im Staatsanzeiger veröffentlicht. Beträge unter 45,38 € werden nicht veröffentlicht. Die Veröffentlichung im Staatsanzeiger wird in einer Reihe von nationalen Zeitungen.

Verjährung

Der Rechtsanspruch auf die Verteilung der eingelieferten Gelder Geburtstag 20 Jahre nach Auslieferung. Bei Sendungen bis 45,38 € beträgt die Verjährungsfrist 60 Jahre.

Zinszahlung

Bei Sendungen ab 45,38 € erfolgt die einmalige Zahlung zum Zeitpunkt der Zahlung Interesse nach dem Zuwendungsgesetz zurückerstattet. Teile eines Kalendermonats werden nicht verzinst. Der zu erstattende Zinssatz wird jährlich festgelegt. Grundlage sind die damals geltenden Zinssätze für direkt kündbare Sparkonten bei den Großbanken.

Öffentlichkeit

Seit Juli 2009 hat das Finanzministerium die Informationen öffentlich gemacht und im Internet veröffentlicht, damit sich jeder Rechteinhaber selbst ein Bild machen kann.

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