WikiDer > Bestätigung des Abschlussprüfers

Controleverklaring

EIN Bestätigungsvermerk ist ein Bestätigungsvermerk im Zusammenhang mit einer von ihm durchgeführten Prüfung einer Aufstellung historischer Finanzinformationen. Oft ist diese Übersicht ein Jahresabschluss, es kann sich aber auch um eine andere Übersicht handeln, wie zum Beispiel die versicherten Zinsen oder eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung, beispielsweise eine Subventionsabrechnung. Der Vorstand von a Partnerschaft, Stiftunget cetera ist für die Erstellung der Übersicht verantwortlich, der Abschlussprüfer prüft diese und berichtet darüber durch seinen Abschlussprüferbericht.

Es gibt vier Arten von Wirtschaftsprüferberichten:

  1. Ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk
  2. Bericht eines qualifizierten Wirtschaftsprüfers
  3. Ein Abschlussprüferbericht mit einem Haftungsausschluss
  4. Ein negativer Prüferbericht

Trotz einer gut ausgeführten prüfen jedoch Unsicherheiten bei der Prüfung, ob Einwände gegen die Rechenschaftspflicht bestehen bleiben. Diese können wesentlich sein (können das Urteil eines Lesers über einen Account beeinflussen) oder weit verbreitet sein (der Account vermittelt kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild). Wenn nach der Prüfung die Unsicherheit oder die Bedenken wesentlich, aber nicht allgegenwärtig sind, gibt der Abschlussprüfer ein eingeschränktes Prüfungsurteil ab. Wenn die (verbleibende) Unsicherheit in der Prüfung von erheblichem Einfluss ist, folgt ein Disclaimer. Hat ein Einwand gegen die Rechenschaftspflicht einen tiefgreifenden Einfluss, folgt eine negative Stellungnahme. (In der Praxis entscheidet sich der Vorstand der geprüften Organisation eher dafür, die Rechenschaftspflicht anzupassen.)

Die Offenlegung des Abschlussprüfers muss vom Abschlussprüfer ausdrücklich genehmigt werden, andernfalls handelt es sich um eine „blinde Aussage“, die nur intern verwendet werden darf.