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Dwangverpleging

Zwangspflege bezeichnet die Mittel und Maßnahmen einer Pflegebehörde gegenüber einem Patienten, die diesen gegen seinen ausdrücklichen Willen und/oder den Willen seiner gesetzlichen Vertreter in seinen Grundrechten einschränkt. Einschränkung der Bewegungsfreiheit (z.B. durch Fixierung) und verwalten Medikamente unter Zwang sind Beispiele für solche Maßnahmen.

In den Niederlanden ist eine Pflegepflicht auf der Grundlage von drei Gesetze, nämlich:

Zweck der Gesetze ist es, die verantwortungsvolle Anwendung der Ressourcen und Maßnahmen und schützen so den Patienten vor Machtmissbrauch und Willkür. Die möglichen Grundrechtsverletzungen sind daher begrenzt.

Siehe auch

Literatur

  • Tim Opgenhafen, Freiheitsbeschränkungen im Gesundheitswesen, 2020. ISBN 9789400011069