WikiDer > Äquidistanzprinzip
Es Äquidistanzprinzip ist ein Rechtskonzept, dass die Seegrenzen eines Landes gleich weit von den Küsten der Nachbarländer entfernt sind. Es wird bei der Bestimmung von Grenzen auf See oder Binnenwasserstraßen angewendet, bei denen a Mittellinie, wobei jeder Punkt gleich weit vom nächsten entfernt ist Grundlinie, zum Beispiel die Küste, wird gezogen. Die Mittellinie ist die Grenze im Wasser, die die Gebiete den Küstenstaaten zuordnet. Das gleiche Prinzip gilt auch für die Begrenzung der Kontinentalplatte.
Rechtliche Grundlage
Das Prinzip hat eine starke Rechtsgrundlage. Das Vereinte Nationen habe es 1958 Kontinentalschelfskonvention, Teil von dem UN-Seerechtsübereinkommen, festgestellt, dass viele Länder haben ratifiziert.[1] Der Vertrag trat am 10. Juni 1964 in Kraft, nachdem das Vereinigte Königreich am 11. Mai als zweiundzwanzigster Staat ratifiziert hatte.
Artikel 6 des Festlandsockel-Übereinkommens besagt, dass die Grenzen durch eine Vereinbarung zwischen den betreffenden Ländern festgelegt werden. Mangels Vereinbarung und wenn keine besonderen Umstände für eine abweichende Abgrenzung sprechen, gilt das Äquidistanzprinzip.
Beispiele
Anwendungsbeispiele für das Prinzip sind die Abgrenzung der Seegebiete zwischen den Niederlanden und den and Vereinigtes Königreich 1965[2] und zwischen den Niederlanden und Belgien im Jahr 1996.[3]
Ausnahmen
| Land | Unterschrift | Ratifizierung | In Betrieb |
|---|---|---|---|
| Dänemark | 29. April 1958 | 12. Juni 1963 | 10. Juni 1964 |
| Deutschland | 30. Oktober 1958 | ||
| Die Niederlande | 31. Oktober 1958 | 18. Februar 1966 | 20. März 1966 |
| Norwegen | 9. September 1971 | 9. Oktober 1971 | |
| Vereinigtes Königreich | 9. September 1958 | 11. Mai 1964 | 10. Juni 1964 |
Deutschland hat den Vertrag unterzeichnet, aber nie ratifiziert. Es widersprach, weil das Äquidistanzprinzip bei a . landet konvex Küsten wie den Niederlanden und Dänemark hat einen Vorteil gegenüber Ländern mit a konkav Küste wie Deutschland.
1969 wurde Deutschland recht gegeben Internationaler Gerichtshof im Fall der Teilung des Festlandsockels der Nordsee. Diese wurde 1971 durch den Vertrag zwischen dem Königreich der Niederlande und der Bundesrepublik Deutschland über die Abgrenzung des Festlandsockels unter der Nordsee und den Vertrag zwischen dem Königreich Dänemark und der Bundesrepublik Deutschland über die Abgrenzung der Festlandsockel unter der Nordsee, der Entenschnabel ob Entenschnabel Realität wurde.
Externe Links
- Verteidigungsministerium Niederländische Grenzen an der Nordsee
- (und) Vereinte Nationen Ozeane & Gesetze des Meeres
Quellen, Anmerkungen und/oder Verweise
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