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Equidistantiebeginsel
Die Seegrenzen in der Nordsee. Die Seegrenzen zwischen Großbritannien und Norwegen, den Niederlanden, Belgien und Frankreich wurden nach dem Äquidistanzprinzip festgelegt

Es Äquidistanzprinzip ist ein Rechtskonzept, dass die Seegrenzen eines Landes gleich weit von den Küsten der Nachbarländer entfernt sind. Es wird bei der Bestimmung von Grenzen auf See oder Binnenwasserstraßen angewendet, bei denen a Mittellinie, wobei jeder Punkt gleich weit vom nächsten entfernt ist Grundlinie, zum Beispiel die Küste, wird gezogen. Die Mittellinie ist die Grenze im Wasser, die die Gebiete den Küstenstaaten zuordnet. Das gleiche Prinzip gilt auch für die Begrenzung der Kontinentalplatte.

Rechtliche Grundlage

Das Prinzip hat eine starke Rechtsgrundlage. Das Vereinte Nationen habe es 1958 Kontinentalschelfskonvention, Teil von dem UN-Seerechtsübereinkommen, festgestellt, dass viele Länder haben ratifiziert.[1] Der Vertrag trat am 10. Juni 1964 in Kraft, nachdem das Vereinigte Königreich am 11. Mai als zweiundzwanzigster Staat ratifiziert hatte.

Artikel 6 des Festlandsockel-Übereinkommens besagt, dass die Grenzen durch eine Vereinbarung zwischen den betreffenden Ländern festgelegt werden. Mangels Vereinbarung und wenn keine besonderen Umstände für eine abweichende Abgrenzung sprechen, gilt das Äquidistanzprinzip.

Beispiele

Anwendungsbeispiele für das Prinzip sind die Abgrenzung der Seegebiete zwischen den Niederlanden und den and Vereinigtes Königreich 1965[2] und zwischen den Niederlanden und Belgien im Jahr 1996.[3]

Ausnahmen

Kontinentalschelfskonvention – Nordseeländer
LandUnterschriftRatifizierungIn Betrieb
Dänemark29. April 195812. Juni 196310. Juni 1964
Deutschland30. Oktober 1958
Die Niederlande31. Oktober 195818. Februar 196620. März 1966
Norwegen9. September 19719. Oktober 1971
Vereinigtes Königreich9. September 195811. Mai 196410. Juni 1964
Teilung der Nordsee. Deutschland widersprach erfolgreich dem Äquidistanzprinzip. Nach dem Äquidistanzprinzip verlief die deutsche Grenze nach C-D-E-B-A run

Deutschland hat den Vertrag unterzeichnet, aber nie ratifiziert. Es widersprach, weil das Äquidistanzprinzip bei a . landet konvex Küsten wie den Niederlanden und Dänemark hat einen Vorteil gegenüber Ländern mit a konkav Küste wie Deutschland.

1969 wurde Deutschland recht gegeben Internationaler Gerichtshof im Fall der Teilung des Festlandsockels der Nordsee. Diese wurde 1971 durch den Vertrag zwischen dem Königreich der Niederlande und der Bundesrepublik Deutschland über die Abgrenzung des Festlandsockels unter der Nordsee und den Vertrag zwischen dem Königreich Dänemark und der Bundesrepublik Deutschland über die Abgrenzung der Festlandsockel unter der Nordsee, der Entenschnabel ob Entenschnabel Realität wurde.

Externe Links