WikiDer > Zwangsvollstreckungswert
| Hör mal zu | (die Info) |
Das Ausführungswert ist der Betrag (der Wert) von a gut dass diese Immobilie bei einem Zwangsverkauf voraussichtlich nachgeben wird und bestimmt wird durch Besteuerung.
Dieser Wert ist niedriger als der Neuwert der Ware. Schließlich weiß der Käufer, dass der Verkäufer die Ware schnell loswerden muss und wird daher einen niedrigeren Kaufpreis verlangen. Außerdem wird das Gut in vielen Fällen nicht neu sein.
Aus diesem Grund versuchen Banken oft, Kreditnehmer in finanziellen Schwierigkeiten zu einem freiwilligen privaten Verkauf des beliehenen Objekts zu bewegen. Das ist für beide relativ vorteilhaft: Die Bank sieht einen größeren Teil der Schulden zurückgezahlt, der Kreditnehmer hat eine geringere oder keine Restschuld oder hat sogar noch einen Restbetrag (aber natürlich verliert er sein Haus).
Wert der Hypotheken-Zwangsvollstreckung
Der Zwangsvollstreckungswert für die Berechnung der Hypothek beträgt bei Bestandshäusern in der Regel 80 - 85 % und bei Neubau 90 % des Schätzpreises, den das Haus bei einem normalen Verkauf einbringen würde. Bei der Bewerbung für a Hypothekendarlehen dieser Zwangsvollstreckungswert wird verwendet, um die Höhe der Hypothek zu bestimmen. Das maximale Hypothek betrug in der Regel 125% des Zwangsvollstreckungswertes.
Marktwert ersetzt Zwangsvollstreckungswert
Seit dem 1. Januar 2013 ist der Zwangsvollstreckungswert abgeschafft. Banken verwenden nun den Marktwert als Ausgangspunkt. Die meisten Banken arbeiten jedoch intern noch mit einer Berechnungsformel, bei der sie selbst einen Abschottungswert auf Basis des Marktwertes ermitteln. Gutachter ermitteln diesen Wert nicht mehr.