WikiDer > Gemeynt

Gemeynt

EIN meynt war in der Mittelalter die Ausweisung zur gemeinsamen Nutzung von Brachflächen, auch in den Herzogtum Brabant, mit den damit verbundenen Rechtserscheinungen.

Vorwort

Ein gemeynt ist daher das Brabanter Äquivalent des Ostholländischen Marke. Der Hauptunterschied besteht darin, dass die Marke im gemeinsamen Besitz der größeren Bauern war, während die Autorität über die Gemeynt von der Dorfregierung ausgeübt wurde. Diese hatten die Autorität über die Brachflächen (die kommunalen Rechte) oft in der 14. Jahrhundert vom Herrn erhalten, der Herzog von Brabant. Diese Dokumente werden oft als die älteste bekannte Erwähnung des Stroms angesehen Gemeinde, zumal die genannten Grenzen der gemeynt denen der späteren Gemeinden entsprechen. Streng genommen hat die Charta jedoch nichts mit einer Gemeinde oder Gebietskörperschaft zu tun, sondern lediglich mit dem Verfügungsrecht über die Brachflächen (Heide, Wälder etc.).

Historischer Hintergrund

Die Rechte wurden von einem Grafen oder Herzog ausgestellt. In einem Ruhm sie wurden manchmal vom Lord ausgestellt, aber das war keine Regel. Die Emission wurde durch Zahlung eines Jahresbetrags ausgeglichen. Die genannten Adligen waren aufgrund bestehender Rechtsverhältnisse die natürlichen Eigentümer dieser Ländereien. Wenn ihnen das Geld fehlte, erteilten sie das Recht, dieses Land zu nutzen. Die Beschreibung der Stadtrechte war eine Formalisierung der bereits bestehenden Nutzung von Brachland.

Benutzen

Hiermit gemeinsame Gründe man sollte vor allem an karge Hochlagen denken, wie zum Beispiel Moore und andere Ödland. Darüber hinaus könnten gemeinsame Böden auch teilweise aus sumpfigen Böden bestehen in Bachtäler, das sogenannte „grüne Juwel“. Das Wort kommt auch im Namen vor glaubt für Gemeinschaftsweiden. Andere Toponyme weisen ebenfalls auf eine häufige Verwendung in der Vergangenheit hin, wie z Paar.

Das Stadtrecht bedeutete unter anderem, dass Außenstehende, die das Land nutzen wollten, gesperrt und möglicherweise bestraft werden konnten. Natürlich musste der betreffende Bereich genau beschrieben werden und definiert, wozu in der Regel zwischen den Grenzpfählen auf dem wilden Boden gerade Grenzen gezogen wurden.

Die Nutzungsrechte könnten sich auf die Beweidung von Rindern oder Schafen, das Einsammeln von Müll und später das Schneiden von Heidekraut, stechend Torf und ausschalten Bienen. Außerdem könnte es auch Jagdrecht, es richtig fischen und der Bein rechts (Recht zum Pflanzen von Bäumen) enthalten sind.

Von der Gemeinde zur Gemeinde

Das Wort gemeynt oder Common Ground wurde später an die moderne Verwaltungseinheit weitergegeben Gemeinde. Viele der kommunalen Ländereien sind noch immer in kommunalem Besitz. Bevor es zu größeren Umgliederungen und Zusammenlegungen kam, fielen die um 1810 festgelegten Grenzen der Gemeinden oft mit den Grenzen der Feudalzeit zusammen.