WikiDer > Markengesetz
jeder Unternehmen der bei der Handel beteiligt sich, präsentiert sich unter einem bestimmten Namen, a Handelsname. Um eine Irreführung oder Verwirrung der Öffentlichkeit durch die Verwendung entsprechender Handelsnamen zu vermeiden, Markenrecht (Abkürzung: Hnw)[1].
Der Handelsname Hnw bedeutet "der Name, unter dem a Unternehmen gefahren wird“ (Artikel 1 Hnw). Der Handelsname ergibt sich aus seiner tatsächlichen Verwendung, die sich beispielsweise aus der Verwendung des Handelsnamens auf Schreibpapier, Kommerzielles Material, Gebäude, Autos oder sonstiges Webseite. Für die Begründung dieses Rechts besteht keine Verpflichtung zur Hinterlegung oder Registrierung des Handelsnamens, dies zur Unterscheidung von der Handelsregistergesetz, aufgrund dessen das Unternehmen in das Handelsregister der Handelskammer muss registriert werden.
Das Handelsnamengesetz erlegt dem Handelsnamen einige Bedingungen auf. So ist es beispielsweise untersagt, einen Handelsnamen zu verwenden, der hinsichtlich des Eigentums des Unternehmens oder der Rechtsform des Unternehmens irreführend ist (Art. 3 & 4 Hnw). Ein Einzelunternehmen darf daher den Namen Naam B.V. nicht als Handelsnamen verwenden. benutzen. Außerdem darf der Handelsname nicht mit einem älteren Handelsnamen kollidieren oder Markenrecht eines anderen (Artikel 5 & 6 Hnw). Auch in der Rechtsprechung festgestellt, dass ein rein beschreibender Name kein gültiger Handelsname ist.
Schließlich ist zu beachten, dass das Recht an einem Handelsnamen auf die Region beschränkt ist, in der der Handelsname verwendet wird. Es ist daher sehr gut möglich, dass zum Beispiel in Friesland und Limburg zwei verschiedene Unternehmen verwenden denselben Handelsnamen.
Zitat und Referenzen
- Brücken, R. D. van, H.A.A. van Dun & E. de Lange, Rechtliche Aspekte der Informationsbereitstellung