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Initiatiefnota

Das Initiativnotiz ist ein Stück, das jedes Mitglied der Repräsentantenhaus kann durch den Vorsitzenden, die stellvertretenden Vorsitzenden oder in einer öffentlichen Sitzung auf der Grundlage der Initiativrecht. Ein Initiativvermerk enthält Entscheidungspunkte und finanzielle Konsequenzen. Dieses Verfahren ist in Artikel 119 der Geschäftsordnung beschrieben[1] für das Abgeordnetenhaus.