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Instituten
Institute
Originaler TitelInstitutionen
Autor(en)gaius
LandByzantinisches Reich
UrspracheLatein
Serie/SerieCorpus Juris Civilis
Themarömisches Recht
Problematisch533
Ursprünglich veröffentlichtc.150
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Römisches Reich

Das Institute oder Elemente (Institutionen in dem Latein) von gaius (Gaii Institutiones) sind die vier ältesten römisches Recht heute noch bekannte Lehrbücher aus der Zeit um 150 n. Chr. Sie behandeln systematisch die Quellen der Engagement.

Das Werk von Gaius 1816 in16 Verona wiederentdeckt von B.G. Niebuhr. Der aktuelle Text lässt sich weitgehend auf eine sogenannte Palimpsest: ein Stück Pergament, von dem ein älterer Text abgekratzt wurde, um das teure Pergament wiederverwenden zu können. Das Palimpsest, auf dem heute bekannter Text basiert, ist das sogenannte Codex Veronensis. Dieser auf Pergament geschriebene Text stammt wahrscheinlich aus der Zeit um 500. Im 7. oder 8. Jahrhundert wurde dieser Text weggekratzt und ein anderer Text darüber geschrieben. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts machte der Einsatz von Chemikalien den Originaltext lesbar. Später im neunzehnten Jahrhundert und zu Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts wurde der Text durch Fragmente ergänzt, die auf Papyrus in . gefunden wurden Ägypten.

Die Anpassung der Gaius' Institute an die Institutionen Iustinianic ist Teil von Corpus Juris Civilis aus dem sechsten Jahrhundert.

Die Institute sind eigentlich ein fortsetzen des Rechts für die Studenten das lehrte Gaius. Um ihre Aufmerksamkeit zu behalten, erstellte Gaius ein Diagramm, das die verschiedenen Teile des Gerade geordnet aufgestellt.

Das Gesetze und Regeln wurden in vier Kategorien unterteilt:

Personen
Bei den Personen wurde dann unterschieden, ob sie frei waren oder Sklave waren, oder sie Familienvater standen oder standen noch unter elterlicher Aufsicht (emanzipiert).
Angelegenheiten
Hier handelt es sich um alles, was heute als Ware bezeichnet wird und Gegenstand von dinglichen Rechten sein kann. Die verschiedenen Arten von Rechten, die bestehen, und wie sie entstehen, verfallen und übertragen werden können, behandelt Gaius.
Verpflichtungen
Eine wichtige Neuerung war, dass Gaius auch Verpflichtungen in Gruppen aufteilte und damit eine Dichotomie in der Entstehung einer Gewerkschaft machte.
Eine Verpflichtung ist also entweder freiwillig vereinbart (ex contractu) oder ergibt sich aus einer Straftat (ex delicto), so dass Vergütung ist obligatorisch.
Auch jetzt sind diese in der Gegenwart Gerade verpflichtungserzeugende Ursachen, die in der Bürgerliches Gesetzbuch Sortiert sein.
Mit dem Erbrecht beschäftigt sich Gaius auch in seinem dritten Obligationenkommentar.
Verfahrensrecht (Aktionen)
Das hat nicht so viel gebracht Aktionen, Klagen im Sinne eines Rechtsstreits, aber beispielsweise eine Klage, bei der das Eigentum an einer Sache beansprucht wird.

Diese Aufteilung in vier Teile, Personen, Angelegenheiten, Verpflichtungen und Handlungen, blieb im niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuch bis weit ins 20. Jahrhundert hinein in reiner Form bis zur Einführung des zweiten Buches im Jahr 1976 erkennbar. Erst mit der Einführung des aktuellen Bürgerlichen Gesetzbuches im Jahr 1992 war diese Einteilung nicht mehr in klar erkennbarer Form vorhanden.

Editionen und Übersetzungen

  • Institute, J. E. Sprout und K.E.M. Bongenaar (trans.) (Zutphen-'s-Gravenhage 1993; Corpus Juris Civilis, Text and Translation, I) - Lateinischer Text und Übersetzung mit Einführung
  • Zuvor wurde eine zweisprachige Ausgabe mit der Übersetzung von Herrn Ir A.C. Oltmans, Rechtsanwalt in Amsterdam, veröffentlicht. Erstausgabe 1954 dritte und letzte Ausgabe H.D. Tjeek Willink en Zoon N.V. in Haarlem 1967. Diese Veröffentlichung enthält eine ausführliche Einführung in die Person und das Werk von Gaius.
  • I.F.L. Göschen (Hrsg.), Gai-Institutionen. Codicis Veronensis Apographum, 1866
  • Edward Poste (Hrsg.), Institute für Römisches Recht von Gaius, 1904

Literatur