WikiDer > Jugendstrafrecht
Jugendstrafrecht ist eine Form von Strafrecht wie es im Grunde angewendet wird geringer Täter, in der Regel zwischen 12 und 18 Jahren. Einerseits dienen solche Maßnahmen der Verteidigung des öffentlichen Interesses und der Gerechtigkeit gegenüber jugendlichen Straftätern; Andererseits schützt das Jugendstrafrecht die Interessen der (manchmal schutzbedürftigen) Minderjährige geschützt. So sind beispielsweise die Höchststrafen deutlich niedriger und Fälle werden in den Medien anders dargestellt als im Erwachsenenstrafrecht.
Kinder unter 12 Jahren können nicht strafrechtlich verfolgt werden. Die Strafen für dieselben Delikte sind im Jugendstrafrecht weniger streng als im Erwachsenenstrafrecht.
Siehe auch
- Jugendstrafrecht (Niederlande) für Jugendstrafrecht in den Niederlanden
- Jugendrecht (Belgien), für Jugendstrafrecht in Belgien