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Das Kirchenordnung ist ein anderes Wort für kanonisches Recht, wie es im Protestantismus, außer der anglikanische Kirche wo man - in Nachahmung der katholische Kirche - es spricht darüber kanonisches Recht.
Der Zweck der Kirchenordnung besteht darin, die Ordnung in der Gemeinde zu erhalten bzw. zu erhalten und den Menschen den Heilsweg offen zu halten. Dadurch kann das Heil zu den Menschen kommen und gegebenenfalls Maßnahmen ergriffen werden. Darüber hinaus bewahrt die Kirchenordnung die Kirche durch ihr Bekenntnis.
Johannes Calvin und Heinrich Bullinger heißt es im ersten Artikel der Konsens Tigurinus dass die gesamte geistliche Leitung der Kirche darauf abzielt, Menschen zu Christus zu bringen.[1]
Wege der Kirchenleitung
Es gibt sehr unterschiedliche Systeme der Kirchenverwaltung. Diese fallen in drei Kategorien:
- Episkopalismus, eine hierarchische Struktur, in der Bischöfe einen großen Platz haben. Es gibt eine Top-Down-Struktur.
- Kongregationalismus, die Kirche ist ein Zusammenschluss von Individuen und sie selbst trägt alle kirchlichen Autoritäten.
- Die Presbyterianer-Synodale ist eine in sich geschlossene Kirche, die von einem Ältestenrat (nicht von einem Pastor oder Bischof) geleitet wird. Durch mehrere Treffen wird die Gemeinschaft der Gläubigen in einem größeren überörtlichen Kontext gesucht (klasse, Synoden).
Die Niederlande
In vielen evangelisch-reformierten Kirchen in den Niederlanden ist die Dordrechter Kirchenorden (DKO) oder ein Derivat davon. Betrachten Sie zum Beispiel die Reformierte Gemeinde oder der Christlich-reformierte Kirchen. Der Kirchenorden der PKN ist teilweise abgeleitet von der Lutheraner kirchliche Ordnung. Der Kirchenorden der Restaurierte reformierte Kirche ist eine Aktualisierung der Niederländischen Reformierten Kirchenordnung von 1951.
Viele evangelische und pfingstlerische Kirchen haben ein Gemeindesystem. Kirchen schließen sich hier auf freiwilliger Basis zusammen. Denken Sie zum Beispiel an die ABC-Gemeinden die zusammenarbeiten.
Externer Link
Quellen, Anmerkungen und/oder Verweise
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