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Koersplan

Kursplan ist ein Sparprodukt von Sparanlage, ein Tochtergesellschaft von Aegon. Im 1999 Körplan wurde diskreditiert. Insgesamt sollen rund 700.000 Policen verkauft worden sein.[1]

Aus drei Sendungen des Verbraucherprogramms TROS-Radar Es stellte sich heraus, dass Aegon zu viel verlangte. Nach einer Ausstrahlung des Verbraucherprogramms Kasse im Januar 2005 30.000 Opfer haben sich in der Koersplan-Stiftung zusammengeschlossen und verloren den Weg. Die Stiftung weist darauf hin, dass Spaarbeleg in den Prospekten, Meldescheinen, Korrespondenzen und Bescheinigungen von 1989 bis 1998 falsche Angaben gemacht habe. Die Stiftung weist darauf hin, dass Spaarbeleg in allen Abrechnungen angegeben hat, dass die Retouren netto sind. Die Anzahlung war jedoch immer noch Prämie Für ein Risikolebensversicherung zurückgehalten. Die Stiftung weist darauf hin, dass dieser Abzug in den Angaben zur Sparanlage nicht ausgewiesen ist.

Nach drei Gesprächen zwischen Aegon und der Stiftung (letzte Sitzung am 19. Mai 2005) kündigte Aegon am 20. Mai 2005 unerwartet eine Produktverbesserung für Koersplan und andere Sparprodukte an. Die Prämie für die Einzelrisikolebensversicherung wurde rückwirkend für alle Policen auf 17 % begrenzt. Es folgte eine Neuberechnung des Wertes. Darüber hinaus wurde die Prämie für die zum 1. Januar 2006 noch aktiven Policen um weitere 10 %, also maximal 15,3 % gesenkt. Laut Aegon, weil sich herausgestellt hat, dass bei diesen Produkten teilweise ein zu großer Teil der Investition in die Risikolebensversicherung fließt. Da die Änderung für 'Kursplan verirrt' nicht ausreichte, war Aegon 2005 vorgeladen. Das Verfahren begann vor der Mehrkammer des Bezirksgerichts Utrecht,[2] und endete am 14. Juni im Oberster Gerichtshof der Niederlande. Die Preisplan-Affäre ist einer der Gründe für die Wucherpolitik Affäre.

Zwischenurteil

Am 6. Juni 2007 entschied das Gericht, dass die Kunden 1989 und 1990 durch den Spaarbeleg getäuscht worden seien, weil ein Prämienabzug für die Risikolebensversicherung in keiner Weise vereinbart worden sei. Spaarbeleg hat die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von 1991 geändert. Unter diesen Voraussetzungen wurde die Einbehaltung angezeigt, so dass nach Ansicht des Gerichts von Täuschung für diese Kläger nicht die Rede ist. Das Gericht hat jedoch nicht festgestellt, dass sich der Spaarbeleg mit den Teilnehmern über die Höhe der einzubehaltenden Prämie geeinigt hat. Beide Parteien haben nun die Möglichkeit, das Gericht über diesen letzten Punkt bis spätestens 18. Juli 2007 zu informieren, woraufhin das Gericht erneut einen Termin für die Entscheidung festlegt.[3]

Am 20. Februar 2008 ordnete der Richter in einem Urteil beide Parteien an, am 8. April 2008 vor Gericht zu erscheinen. Die Koerplandewegkwijt-Stiftung wird voraussichtlich zu diesem Datum einen Vergleich erzielen[4][5]

Hoher rat

Am 9. März 2013 wurde bekannt gegeben, dass die Generalstaatsanwalt der Oberste Gerichtshof glaubt, dass Aegon falsch lag.[6] Am 14. Juni hat der Oberste Gerichtshof diese Empfehlung angenommen.[7][8] Aufgrund der Weigerung von Aegon, dem Gericht eine marktgerechte Prämie vorzuschlagen, muss Aegon nun rückwirkend eine geringe Prämie für die Risikolebensversicherung für die Kunden verlangen, für die die Stiftung tätig wird.