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Koninklijk besluit

EIN Königliche Auflösung (KB) ist eine Entscheidung des Regierung. Obwohl die König wenn er die Entscheidung als erster unterschreibt, was den Eindruck erwecken könnte, dass er die Entscheidung persönlich unterstützt, ist er nicht verantwortlich. Aus diesem Grund werden königliche Dekrete von den betreffenden Ministern und/oder Staatssekretären gegengezeichnet.

Die Unterschiede zwischen a Recht im formalen Sinne und ein königlicher Erlass sind:

  • Ein Gesetz im formalen Sinne muss auch von der Parlament. Die Verabschiedung formeller Gesetze erfolgt in den Niederlanden gemeinsam durch die Regierung und die Generalstaaten (Artikel 81 des Verfassung).
  • Ein königlicher Erlass kann von der Regierung ohne direkte Mitwirkung des Parlaments erlassen werden.
  • Ein königlicher Erlass kann von einem Richter gegen die Verfassung geprüft werden, ein formelles Gesetz nicht.

Ein königliches Dekret ist, wenn es a allgemein verbindliche Regelung ist auch im materiellen Sinne ein Gesetz.

Die Niederlande

Bild eines inoffiziell veröffentlichten kleinen königlichen Dekrets

In Bezug auf die politische Verantwortung der Minister ist Artikel 47 des Niederländische Verfassung:

Alle Gesetze und königlichen Dekrete werden vom König und von einem oder mehreren Ministern oder Staatssekretären unterzeichnet.

Es gibt drei Arten von königlichen Dekreten:

  1. Das im Rat bestellen (AMvB). Ein AMvB kann nach Prüfung im Ministerrat und nach Rücksprache mit dem Staatskanzlei. Ein AMvB wird vom König und dem zuständigen Minister unterzeichnet. Wenn die Regierung eine Verordnung im Rat erlässt, tritt sie in Kraft, nachdem sie Amtsblatt wurde angekündigt. Es wird dort als „Erlass“ bezeichnet, nicht als „allgemeine Verwaltungsanordnung“ oder „Königlicher Erlass“. Enthält eine Ratsverordnung eine allgemein verbindliche Bestimmung, ist dies auch ein Gesetz im materiellen Sinne.
  2. Ein sogenannter kleiner königlicher Erlass, der eher den Charakter eines a hat Entscheidung hast. Der Staatsrat wird hierzu nicht konsultiert. In einigen Fällen ist der Ministerrat an der Entscheidung beteiligt, in anderen Fällen ist nur der zuständige Minister an der Entscheidung beteiligt. Für die Veröffentlichung gibt es drei Möglichkeiten:
    1. Veröffentlichung im Amtsblatt. Es heißt dort Dekret, kein kleines königliches Dekret. Dass es sich nicht um einen Ratsorden handelt, geht aus der Tatsache hervor, dass es nicht so etwas wie "Anhören der Beratungsabteilung des Staatsrates". Dies betrifft hauptsächlich Entscheidungen zum Inkrafttreten von Gesetzen[1] und AMvBs.[2] Darüber hinaus sind nur ausnahmsweise königliche Erlasse für die Unterbringung in der Amtsblatt berechtigt, zum Beispiel ein königlicher Erlass zur Auflösung des Repräsentantenhauses, ein königlicher Erlass zur Aussetzung einer Entscheidung eines Gemeinderats[3] und der Dekret zur Regelung der Position und Verantwortung des Generalsekretärs.[4] Hinweis 20 der Regulatorische Hinweise schreibt seit 1992 vor, dass Königliche Erlasse mit allgemein verbindlichen Regelungen per Beschluss im Rat erlassen werden, sodass es seither keine neuen mehr gibt kleinere regulierende königliche Dekrete mehr erschienen. Diejenigen von früher können noch in Kraft sein. Änderungen werden nun aber auch von AMvB vorgenommen.
    2. Veröffentlichung im Staatsanzeiger. Dort heißt es königlicher Erlass, nicht kleiner königlicher Erlass. Solche Entscheidungen können beispielsweise eine Ernennung betreffen.[5] Mehrere königliche Dekrete können in einer Veröffentlichung des Staatsanzeiger (jetzt sofort StaatsanzeigerNummer), zum Beispiel bei der Erteilung königliche Ehrungen,[6] jeder mit eigener Nummer. Zum Beispiel waren 13.000349 und 13.001557 (und mehr) beide in Stcrt. Nr. 30560, 4. November 2013.
    3. Es wird nicht offiziell veröffentlicht. Ein Beispiel ist der Königliche Erlass vom 22. März 2011, Nr. 11.000314, der die Genehmigung der Waffe der neuen Gemeinde Peel und Maas.[7] Auch die Ernennung von a Bürgermeister oder ein anderer Beamter kann in diese Kategorie fallen.
  3. Ein königliches Dekret für die Königshaus ist nicht öffentlich und wird nur vom König genommen. Dies betrifft zum Beispiel Ernennungen im königlichen Haushalt oder Entscheidungen im Privatleben, zum Beispiel über die Ausstattung seines Hauses (= Gericht, siehe Artikel 41 der Verfassung), die Verleihung eines Ordens (Orden des Königshauses) oder Regeln über die Prädikate. königlich und Hoflieferant. Man spricht dann auch von a königliche Gesinnung.

Verordnungen im Rat und andere königliche Erlasse, die allgemein verbindliche Vorschriften festlegen, werden in der veröffentlicht Amtsblatt. Jeder Königliche Erlass, der in der veröffentlicht wurde Amtsblatt ist eine separate Offenlegung und wird durch die Nummer der Amtsblatt, mit Jahr. Ein kleiner königlicher Erlass, der nicht in der Staatsanzeiger veröffentlicht wird, wird durch ein Datum und eine Nummer identifiziert; die Nummer besteht derzeit aus den letzten beiden Ziffern des Jahres, einem Punkt und einer sechsstelligen Folgenummer. Bisher wurde die Seriennummer des jeweiligen Tages verwendet. Ältere kleinere königliche Dekrete haben daher eine viel kürzere Nummer.

Modemodell

Kapitel 4 (Besondere Regelungselemente) der Regulatorische Hinweise bestimmt unter anderem:

Das folgende Muster wird für die Präambel eines Ratsbefehls oder eines anderen königlichen Erlasses mit Regulierungscharakter verwendet (vgl Modell eines Gesetzes):


Wir Willem-Alexander, von Gottes Gnaden König der Niederlande, Prinz von Oranien-Nassau usw. usw. usw.

Auf Empfehlung unseres/der Minister(s) vom/für ... / des/der Staatssekretär(s) vom ...... vom ...... (Datum und Nummer), auch im Namen/im Einvernehmen mit/nach Rücksprache mit unseren Minister(n) von/für ... / Staatssekretär(en) von ...;

Unter Hinweis auf ......;

Nach Anhörung der Beratungsabteilung des Staatsrates (Beratung vom ...... (Datum und Nummer));

Im Hinblick auf den weiteren Bericht unseres/der Minister(s) vom/für ... / des/der Staatssekretär(s) vom ...... vom ...... (Datum und Nummer), ausgestellt auch im Auftrag von /in Übereinstimmung mit/ nach Rücksprache mit unseren Minister(n) von/für ... / dem/den Staatssekretär(en) von ...;

Genehmigt und verstanden haben:


Der Ausdruck „erwägen“ bezieht sich auf das Recht, auf dem die Regulierungsbehörde beruht.

Geschichte

Der Vorgänger des Königlichen Dekrets im In Souveränes Fürstentum der Vereinigten Niederlande ist in der Schreibweise der Zeit der souveräne Entscheidung. Diese blieben gültig, als die Niederlande ein Königreich wurden. Einige sind noch in Kraft.

Der kürzeste jemals in den Niederlanden erlassene königliche Erlass stammt vom 19. Februar 1937 (Nr. 93).[8] Wenn der NS B kam auf, mit der sie gestritten hat orange-weiß-blau die wirkliche Niederländische Flagge besitzen, auf dem Königin Wilhelmina und ihr Minister Hendrikus Colijn antwortete mit einem königlichen Dekret: "Die Farben der Flagge des Königreichs der Niederlande sind Rot, Weiß und Blau." Die Königin unterzeichnete das Dekret an ihrer Urlaubsadresse in Zell am See (Österreich).[9][10]

Belgien

In Belgien ist gemäß Artikel 108 des Belgische Verfassung der König trifft die zur Ausführung der Gesetze erforderlichen Beschlüsse, ohne jemals die Gesetze selbst aussetzen oder von ihrer Ausführung befreien zu dürfen. Darüber hinaus muss gemäß Artikel 106 der Verfassung jede Handlung des Königs (z. B. ein königlicher Erlass) von dem/den zuständigen (Bundes-)Minister(en) mitunterzeichnet werden.

Mit einem königlichen Erlass wird die Bundesregierung dem Gesetz daher die notwendigen Durchführungsbestimmungen an die Hand geben. Der zuständige Bundesminister stellt die weitere Umsetzung der Detailmaßnahmen über eine Ministerialerlass.

Die Gültigkeit eines königlichen Dekrets setzt die vorherige Existenz eines Gesetzes voraus.

Diese Regeln gelten nur für die Bundesregierung, für die Regionen und Gemeinschaften die entsprechenden Verordnungen werden von den zuständigen Ministern und dem Ministerpräsidenten der jeweiligen Regional- oder Gemeinderegierung unterzeichnet. Diese Entscheidungen heißen:

Alle diese Entscheidungen, auch die königlichen, können vom Gericht annulliert werden, wenn sie keine (verfassungs-)rechtliche Grundlage haben.

Externe Links