WikiDer > Mandat
Mandat ist der Behörde im Namen eines anderen zu handeln, jedoch ohne die damit verbundene Verantwortung. Bei der Beauftragung werden keine Befugnisse übertragen. Der Auftraggeber selbst bleibt ermächtigt. Delegieren andererseits bedeutet es die Übertragung von Befugnissen, einschließlich der Verantwortung. Ein Auftraggeber bleibt berechtigt, die ermächtigte Vollmacht selbst zu nutzen.[1]
In dem Verwaltungsrecht erwähnt ein übernommenes Mandat Entscheidung im Namen welcher Verwaltungsbehörde die Entscheidung getroffen wurde. Im Verwaltungsrecht werden drei Arten von Mandaten unterschieden: der Entscheidungs-, der Ausführungs- und der Zeichnungsauftrag.[2]
Beispiele
Ein Beispiel hierfür ist die Unterschriftsberechtigung, die durch ein Unterschriftsmandat erteilt werden kann.
Ein weiteres Beispiel für ein Mandat ist die Erteilung einer Vollmacht, beispielsweise Energieverträge oder andere Dienstleistungen zu vermitteln.[3]
Ein weiteres Beispiel ist die UN-Sicherheitsrat Das hier UN-Truppe mit einem definierten Mandat, bestehend aus einer Reihe von Aufgaben und Befugnissen, in ein Konfliktgebiet entsenden kann.
Siehe auch
| Suche Mandat auf im Wiktionary. |