WikiDer > Marktrecht
Marktrecht war von der Mittelalter das Recht auf ein Jahr oder Wochenmarkt behalten. Die Vergabe von Marktrechten war dem Herrn vorbehalten, so dass ein Dorf oder eine Stadt ohne Marktrechte keinen Markt abhalten konnte. Die Erlangung von Marktrechten ist oft ein Zeichen dafür, dass ein bestimmter Ort eine bestimmte Größe erreicht hat.
Marktrechte zu haben bedeutet nicht, dass der Ort auch ist Stadtrechte hätten. Ein Ort mit Stadtrecht hatte meist auch Marktrechte, aber ein Ort konnte auch erst Marktrechte und erst später auch Stadtrechte erhalten. Ein solcher Ort wird oft (Markt-)Spot erwähnt.