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Konfiguration[1] ist am vollständigsten Willen das steckt hinter menschlichem Verhalten. Wer ein Verhalten absichtlich ausführt, will das Verhalten mit allen damit verbundenen Konsequenzen und kennt die volle Wirkung des Verhaltens. Die Absicht ist also wissentlich und freiwillig. Man kann auch von . sprechen Absicht, das Gegenteil ist dann versehentlich.
Absicht kann sowohl für gute als auch für schlechte Dinge verwendet werden. Im Klagen betrifft hauptsächlich die Absicht hinter der Vollstreckung von Straftaten. Im juristischen Sprachgebrauch verwendet man auch das Latein Begriff dolus.
Absicht im Gesetz
Absicht ist im Gesetz die stärkste Form von Schuld. Im Strafrecht wird die Unterscheidung zwischen Vorsatz (dolus) und Schuld (culpa) immer verfeinert, obwohl zwischen beiden noch eine Zwielichtzone besteht. Das ist wichtig, weil viele Verbrechen erfordern Absicht, zum Beispiel Totschlag. Kann Vorsatz nicht nachgewiesen werden, kann die Strafverfolgung allenfalls wegen schuldhafter Toddie eine viel geringere Strafe trägt.
Im Strafrecht gibt es verschiedene Arten von Absichten.
- Mit Absicht einrichten. Die reinste Absicht liegt vor, wenn sowohl das Verhalten als auch die Folgen vollständig vom Täter gewollt wurden. Ein Beispiel ist der klassische Mord: Ein Mann will seine Frau umbringen, um Versicherungsgeld zu kassieren oder weil er sie für eine Schlampe hält. In diesem Fall zielt die Absicht sowohl auf die Tat als auch auf die Folgen ab.
- Design mit Sinn für Notwendigkeit. Absicht kann auch indirekt sein. Ein Beispiel ist jemand, der ein Haus mit Menschen in Brand steckt, um das Versicherungsgeld zu kassieren. Er weiß, dass die Leute im Haus sind und keine Chance haben zu entkommen. Doch er zündet das Haus an, wohl wissend, dass er damit die Leute mit ziemlicher Sicherheit töten wird. Dann ist da noch die Frage des Wollens und Wissen.
- Bedingte Absicht.Bedingte Absicht ist die leichteste Form des Designs. In diesem Fall weiß der Täter, dass seine Tat eine gewisse Konsequenz hat können haben und es für selbstverständlich halten. Anton und Bert zum Beispiel stehen sich nahe. Cornelis hasst Bert und schießt mit einer Pistole. Er erkennt, dass er Anton aus Versehen treffen könnte, aber es ist ihm egal. Er trifft Anton tatsächlich aus Versehen. Dies ist ein klassischer Fall von bedingter Absicht: Der Täter wusste, dass dies passieren könnte, akzeptierte es aber. Diese Lehre ist jedoch nicht unumstritten. Immerhin geht er davon aus, dass man dem Täter in den Kopf schauen kann. Wenn ein Täter jedoch Äußerungen macht wie „Ich wusste, dass ich Anton schlagen könnte, wollte aber Bert so sehr nehmen, dass es mir egal war“, dann ist eine Verurteilung durch bedingte Absicht möglich. Der Unterschied zu den anderen Absichtsformen besteht darin, dass dies ein Wahrscheinlichkeitsbewusstsein beinhaltet, während die anderen Formen ein Gewissheitsbewusstsein beinhalten.
Bedingter Vorsatz ist die untere Willensgrenze, nach der die Schuld beginnt. In der Praxis gibt es jedoch einen grauen Übergangsbereich zwischen der bedingten Absicht (leichteste Form der Absicht) und bewusster Schuld (schwerste Form der Schuld). Das bedeutet, dass man nicht glasklar sagen kann, dass sofort nach dem bedingten Vorsatz beginnt die Schuld.