WikiDer > Überschussgewinn
Überschussgewinn (ebenfalls unternehmerisches Interesse) ist der Gesamtgewinn des Unternehmens abzüglich des Unternehmerlohns, einer Primärrendite (einschließlich Risikoprämie) auf das Eigenkapital und der Zinsen auf das Fremdkapital.[1]
Mit dem Überschussgewinn guten Willen berechnet wird. Der überschüssige Gewinn wird dann mit einem bestimmten Faktor multipliziert.
Überschusssteuer
In den Niederlanden gibt es derzeit kein System, in dem der Ausgleich von Eigenkapital steuerlich absetzbar ist. Belgien hingegen hat eine fiktiver Zinsabzug („Abzug für Risikokapital“).
Quellen, Anmerkungen und/oder Verweise
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