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Pastor-Bonus (Latein vor dem Der gute Schäfer) ist der apostolische Konstitution wodurch Papst Johannes Paul II auf 28. Juni1988 die Reform der Römische Kurie verkündet. In der Verfassung sind einige Dikasterien aufgeteilt oder zusammengelegt, und alle Untergliederungen der Römischen Kurie erhalten eine neue und genaue Stellenbeschreibung. Teilweise nimmt der Papst auch Namensänderungen in verschiedenen Unterabteilungen vor. Die allgemeine Tendenz der Verfassung besteht darin, die zentrale Autorität Roms zu stärken.
Inhalt
Die Verfassung beginnt mit einer Definition der Kurie:
Die Römische Kurie ist die Gesamtheit der Dikasterien und Institute, die den Papst bei der Ausübung seiner höchsten pastoralen Aufgabe zum Wohle und Dienst der Gesamtkirche und der Teilkirchen unterstützen und dadurch auch die Einheit des Glaubens und die Gemeinschaft des Volkes gewährleisten Gottes gestärkt und die eigene Sendung der Kirche in der Welt gefördert.[1]
Die Verfassung soll auch die Bindung zwischen Rom und den Bischofskonferenzen der einzelnen Kirchen. Dies will der Papst einerseits erreichen, indem er den Dienst der Kurie für die Teilkirchen verbessert[2], andererseits durch eine starke Betonung der Bedeutung von Ad-limina-Besuche.[3]
Eine wichtige Neuerung war auch, dass die Mitgliedschaft in den Dikasterien fortan auch Priestern, Diakonen und Laien offen stand. Nur seit Jahrhunderten Kardinäle Teil der Dikasterien sein, um Papst Paul VI, als Ergebnis einer Abfrage zum Zweites Vatikanisches Konzil zu einem größeren Kollegialität, auch Bischöfe zu Mitgliedern ernannt. Pastor Bonus ging noch weiter, indem er Vertretern aller Gläubigen erlaubte, eine Rolle bei der Leitung der Kirche zu spielen.
Revision Pastor-Bonus
Am 13. April 2013, von Papst Franziskus ein Kardinalsrat, aus allen Kontinenten stammend, der beauftragt wurde, ihn bei der Organisation der Verwaltung der katholische Kirche und Studienvorschläge zur Überarbeitung des Pastor Bonus.[4]
Nüsse
Quellen |