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Prozesseinführung ist ein Begriff, der im Juli 2016 auf Niederländisch eingeführt wurde Verfahrensrecht trat mit dem auf Gesetz zur Änderung der Zivilprozessordnung und des Allgemeinen Verwaltungsrechtsgesetzes im Zusammenhang mit der Vereinfachung und Digitalisierung des Verfahrensrechts.
Die Bedingungen Vorladung und Petition haben Platz für eine „Prozesseinführung“ gemacht. Dieser Begriff bezieht sich nicht mehr auf eine Aktion, sondern auf ein Dokument. Dieses Dokument kann eine Forderung (Vorladung) oder einen Antrag (Antrag) enthalten. Die bei einer Verfahrenseinleitung erforderlichen Angaben entsprechen weitgehend den Anforderungen einer Vorladung und Petition.
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Gesendet: 24-08-2018 | Dieser Artikel ist ein Ausgangspunkt über Menschen & Gesellschaft . Du bist eingeladen zu bearbeiten Klicken Sie hier, um Ihr Wissen zu diesem Artikel hinzuzufügen. |