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Provinciedecreet
Provinzdekret
TitelLandesverordnung vom 9. Dezember 2005
UmfangFlagge Flämische RegionFlämische Region
Zuständigkeitöffentliches Recht
StatusGültig
Zulassung und Inkrafttreten
Eingereicht am27. September 2005 von Leterme . Regierung
Adoptiert vonFlämisches Parlament am 30. November 2005
Angemeldet9. Dezember 2005
Veröffentlicht auf29. Dezember 2005
Veröffentlicht inBelgisches Amtsblatt
Geschichte
Nachfolger vonProvinzrecht vom 30. April 1836 (in Bezug auf die flämische Region)
Portal  Portalsymbol  Menschen & Gesellschaft

Es Landesverordnung vom 9. Dezember 2005 ist das Dekret, dass die Operation der fünf Flämische Provinzen arrangiert. Es wurde gleichzeitig mit dem Gemeindebeschluss eingeführt und wurde auch in analoger Weise hergestellt. Das Dekret ersetzt weitgehend das Provinzgesetz.

Die Wahl der Provinzräte wird durch die Kommunal- und Provinzwahlerlass vom 8. Juli 2011.

Hintergrund

Die (nationale) Provinzrecht datiert vom 30. April 1836. Mit der Föderalisierung Belgiens Provinz Brabant 1995 aufgeteilt, so dass die Region Brüssel nicht mehr Teil einer Provinz ist. Seitdem haben die flämische und die wallonische Region jeweils fünf Provinzen.

Seit dem 1. Januar 2002 sind die Regionen auch für die Organisation der lokalen Gebietskörperschaften, einschließlich der Provinzen, zuständig. In Bezug auf Flandern gibt dies der Provinzdekret Form, und in Wallonien gibt es auch den Dekret vom 12.Décret-Organisator Les Provinces Wallonnes) kam. Einige Bestimmungen des Landesgesetzes bleiben jedoch in Kraft.

Inhalt

  • Titel I: Allgemeine Bestimmungen
  • Titel II: Die Landesregierung
  • Titel III: Personal
  • Titel IV: Planung und Finanzmanagement
    • Strategische Mehrjahresplanung
    • Das Budget
    • Ausführung des Haushaltsplans, Finanzmanagement und Ressourcenmanagement.
  • Titel V: Bestimmungen über die Funktionsweise der Provinz
    • Provinzgesetze
    • Methode der Ratenberechnung
    • Abweichung vom Domainrecht
    • Ernennung von Vermessungsexperten survey
    • Handeln vor Gericht
    • Beteiligung der Provinzen in Rechtspersonen
    • Verträge zwischen Provinzen
  • Titel VI: Bürgerbeteiligung
    • Umgang mit Beschwerden
    • Beteiligung
    • Vorschläge der Bürger
    • Petitionen an die Landesbehörden
    • Die Provinz Volksabstimmung
  • Titel VII: Die autonomen Provinzbehörden
    • Die Provinzinternen Autonomen Agenturen (IVA)
    • Die externen autonomen Agenturen der Provinzen (EVA)
  • Titel VIII: Verwaltungsaufsicht und externe Revision
    • Verwaltungsaufsicht
    • Externe Prüfung
  • Titel IX: Sonstige Bestimmungen
  • Titel X: Schlussbestimmungen
    • Änderungs- und Aufhebungsbestimmungen, Übergangsbestimmungen und Inkrafttreten

Siehe auch

Externer Link