WikiDer > Rechtswissenschaftliche Fakultät
EIN Juristische Fakultät oder Juristische Fakultät ist der Fakultät von Jurisprudenz zu einer Universität.
Einige, normalerweise katholisch, Universitäten haben zwei juristische Fakultäten:
- Zivilrecht;
- kirchlich oder kanonisches Recht.
Wenn jemand beide juristischen Fakultäten absolviert hat, spricht man aus historischen Gründen von einem Arzt utruisque juris. utriusque enthält hiermit einen Hinweis auf die beide (d.h. bürgerliches oder weltliches Recht einerseits und kanonisches oder göttliches Recht andererseits).
Wenn keine Klarstellung erfolgt, bezieht sich der Begriff auf die Fakultät für Zivilrecht.