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Rechtssubject

EIN Rechtsgegenstand oder Person (im rechtlichen Sinne) ist Träger von subjektive Rechte und Aufgaben. Mit anderen Worten, es besitzt Rechtspersönlichkeit oder Rechtspersönlichkeit.

In den meisten modernen Rechtssystemen werden zwei Arten von Rechtssubjekten anerkannt: natürliche Personen (Leute und Rechtspersonen. Die Wörter „Rechtspersönlichkeit“ und „juristische Person“ sollten nicht verwechselt werden: Das erste Wort bezieht sich auf alle Rechtssubjekte (Personen), das zweite Wort nur auf diejenigen Rechtssubjekte, die keine natürlichen Personen sind.

Obwohl das Wort jemand bezieht sich im Niederländischen normalerweise nur auf Personen, wird aber gelegentlich auch im niederländischen Recht in diesem weiten Sinne verwendet, d. h. für alle Personen, einschließlich juristischer Personen. Beispiele sind die Bestimmung über den Wohnsitz von Personen, die unter Verwaltung gestellt werden (Artikel 12 Absatz 2 des ersten Buches des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches, der Teil, der weiter hauptsächlich betrifft Personen- und Familienrecht betroffenen) und die Bestimmung zu Treu und Glauben in der Eigentumsrecht (Artikel 11 Buch 3 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches).

Juristische Personen werden weiter unterteilt in Privatrecht juristische Personen (zum Beispiel die Gesellschaft mit beschränkter Haftung und der Personengesellschaft mit beschränkter Haftung und der Verband) und öffentliches Recht juristische Personen (z.B. der Staat, Provinzen, Gemeinden und regionale Wasserbehörden) nach ihrem privaten oder öffentlichen Zweck. Private juristische Personen dienen der Förderung privater Interessen (wie z. B. Gewinnstreben), während juristische Personen des öffentlichen Rechts dem öffentlichen Interesse dienen.

EIN Familie oder Familie ist kein Rechtssubjekt, sondern besteht aus zwei oder mehr natürlichen Personen, die jeweils eigenständige Rechtssubjekte sind. Form zwei Ehemänner oder registrierte Partner ein Partnerschaft (vof), dann ist dies auch ein Rechtssubjekt. Zum aktuellen Niederländisch Gesetzgebung Eine offene Handelsgesellschaft ist jedoch keine juristische Person. In Rechtsfällen wird sie jedoch wie eine juristische Person akzeptiert, da die Kollektivgesellschaft über ein sonst nicht erstattungsfähiges Vermögen verfügt. Verfahrensbeteiligte ist dann die Kollektivgesellschaft, die Gesellschafter können aber auch Verfahrensbeteiligte sein.

In Indien werden Tiere unter bestimmten Voraussetzungen als Rechtssubjekte anerkannt. Im mittelalterlichen Europa konnten Tiere in einer Klage verklagt werden.[1]

In den Jahren 1970 gefunden auf amerikanisch umweltgesetz das Prinzip, dass ökologische Elemente wie Bäume oder Flüsse eine subjektives Recht behaupten könnte. Von Anfang an 21. Jahrhundert das Prinzip ist in einigen Ländern Gesetz geworden.[2]