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Das Rechtsform oder Unternehmensform von a Unternehmen oder Organisation ist die Rechtsform, in der es gegossen wird.
Die einfachste Geschäftsform ist die Eigentum. Im Einzelunternehmen ist der Inhaber des Unternehmens auch der Fahrer und der profitieren wenn es Verlust des Unternehmens gleich dem Gewinn oder Verlust des Unternehmers. Bei komplexeren Rechtsformen besteht ein größerer Unterschied zwischen dem Unternehmen und den Eigentümern oder Direktoren dieses Unternehmens.
Welche Rechtsformen im Geschäftsbetrieb möglich sind, bestimmt die Gesetzgebung des jeweiligen Landes. Allerdings werden die einzelnen Formen auffallende Ähnlichkeiten aufweisen, da der Handel immer internationaler wird.
Aspekte
Will jemand ein Unternehmen gründen, können folgende Aspekte bei der Wahl der Rechtsform eine Rolle spielen:
- Verpflichtung zur Einzahlung eines Kapitals bei der Gründung (zum Beispiel bei einer Aktiengesellschaft)
- Gründungskosten (Notar-Kosten und dergleichen)
- Möglichkeit zur Regelung der Kontrollaufteilung
- Verpflichtung zu Jahresberichte veröffentlichen
- fiskalisch Aspekte (zum Beispiel bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Körperschaftsteuer bezahlt werden)
Belgien
- Eigentum
- die verschiedenen Gesellschaftsformen, aufgeführt in der Gesellschafts- und Vereinsgesetzbuch, einige mit Rechtspersönlichkeit, andere ohne. Siehe den Artikel über Unternehmen.
Die Niederlande
Ohne Rechtspersönlichkeit einschließen:
- Einzelunternehmen (ez)
- Partnerschaft (mt)
- Partnerschaft (vof), mit der Sonderform de Ehemann/Ehefrau Firma
- begrenzte Partnerschaft (fortsetzen)
Die offene Handelsgesellschaft und die Kommanditgesellschaft haben in Belgien Rechtspersönlichkeit.
Mit Rechtspersönlichkeit gibt es in den Niederlanden folgende Rechtsformen
- Privatunternehmen (z.B)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (nv)
- Verband
- Eigentümergemeinschaft (vve)
- Stiftung
- Kooperative
- Genossenschaft mit beschränkter Haftung (ba)
- Genossenschaft mit Haftungsausschluss (ua)
- Genossenschaft mit gesetzlicher Haftung (wa)
- Versicherungsgesellschaft auf Gegenseitigkeit
- Konfession
Für jeden der Typen gelten bestimmte Rechte und Pflichten. Beispielsweise regelt das Gesetz die Haftung und ob die Jahresergebnisse veröffentlichen.
Ausländische Firmen
Deutschland
Mit Rechtspersönlichkeit
- Eingetraner Verein (e.V.)
- Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
- Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Aktiengesellschaft (AG)
- Eingetragene Genossenschaft (z.B)
- Stiftung des privaten Rechts
Ohne Rechtspersönlichkeit
- Nicht eingetraner Verein
- Gesellschaft bürgerliches Recht (GbR)
- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Partnerschaftsgesellschaft (TeilGG)
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
- Europäische Wirtschaftliche Interessensvereinigung (EWWI)
Angelsächsische Länder
Siehe auch
Externe Links
- Geschäftsformulare auf Ondernemeninternet.nl (Niederlande)
- Geschäftsformulare in Belgien