WikiDer > Res nullius
EIN res nullius ist ein bewegliches Vermögen (Belgien) oder bewegliches Vermögen (Niederlande) das gehört niemandem. Wer es in Besitz nimmt, wird es erhalten Eigentum. Beispiele für a res nullius sein Regenwasser (sehen: Dachabfall), eine im Zug zurückgelassene Zeitung oder so etwas dafür Sperrmüll vorbereitet wurde (es sei denn, eine Gemeindeverordnung verbietet die Mitnahme).
Nach belgischem Recht ist die Inbesitznahme von a res nullius eine originelle Art des Eigentumserwerbs. Unbewegliches Vermögen, das keinen Eigentümer hat, gehört dem Staat. Nur bewegliche Sachen können daher Gegenstand einer a res nullius beenden.
Es gibt große Ähnlichkeiten im niederländischen Recht. Besitz von a res nullius Ist da ein ursprünglicher Erwerb. Daher ist ihm kein Rechtsvorgänger vorausgegangen. Kunst. 5:4 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches sieht vor, dass die Person, die ein bewegliches Eigentum von niemandem in Besitz nimmt, das Eigentum daran erwirbt. Unbewegliches Eigentum ist niemals ein res nullius, Kunst. 5:24 SW. Unbewegliches Vermögen, das keinen anderen Eigentümer hat, gehört immer dem Staat.
In der Kolonialzeit galten auch Gebiete, die nach westlichen Maßstäben nicht als Staaten klassifiziert wurden, als Staaten res nullius. Diese könnten sein wie Kolonie seinem eigenen Territorium hinzugefügt werden.
Siehe auch
- Schatz (belgisches Recht)
- Müllcontainertauchen
- Beurteilung von Kronen und Prothesen (1946; keine res nullius)