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EIN Spende, Geschenk oder Spende ist einseitig Zustimmung und ein mehrseitiges nicht-obligatorisches Rechtsakt wo der Spender beweglich oder Eigentum Überweisungen an den Beschenkten ohne Gegenleistung, aus Zuneigung oder aus Dankbarkeit.
Gespendet wird je nach Kontext oft Geschenk erwähnt.
Bei einer großen Schenkung ist der Begünstigte oft ein zukünftiger Erbe. Eine solche Schenkung bildet dann eine Alternative zum Vermächtnis, bei der die Erbe nimmt ab. Dies geschieht manchmal aus steuerlichen Gründen. Spenden unterliegen grundsätzlich der Schenkungssteuer; Aus diesem Grund werden oft über mehrere aufeinanderfolgende Jahre Spenden getätigt, die noch innerhalb der Freibeträge für den Begünstigten liegen. Ein umfangreicher Steuerplanung liegt diesem oft zugrunde.
Formen der Spende
Spenden können auf verschiedene Weise erfolgen. In vielen Fällen basiert dies auf der Steuerplanung.
- Eine Geldspende;
- Ein Sachgeschenk, zum Beispiel ein Schmuckstück, ein antiker Schrank, ein Computerspiel, ein Fahrrad oder ein Auto;
- Ein Verkauf zu geschäftsfremden Bedingungen, zB Verkauf eines Hauses zu einem niedrigeren oder höheren Preis als dem Verkehrswert, um eine Kapitalverschiebung herbeizuführen;
- Ein Kredit zu ungeschäftlichen Konditionen, zum Beispiel zu einem niedrigeren oder höheren Zinssatz oder komplett zinslos, extrem lange Laufzeiten etc.
- Eine Miete oder ein Leasing zu nicht geschäftsähnlichen Bedingungen;
- Ungeschäftliche Anstellungsbedingungen;
- Remission einer Schuld, während der Schuldner keine finanziellen Probleme hat;
- Schuldanerkennung aus Großzügigkeit. Der Beschenkte erhält nicht nur einen Vermögensvorteil, sondern weil der Spender das Geld sofort zurückleiht, muss er Zinsen zahlen.
nationales Gesetz
Beide in Die Niederlande wie in Belgien sind Spenden, die dem Steuerregime der Schenkungssteuer und der Schenkungssteuer, die sich nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Spender und Empfänger und der Höhe der Spende unterscheidet.
Belgien
Im Belgien Grundsätzlich gilt bei einer Spende a notarielle Urkunde erstellt werden (Art. 931 BW). Für bewegliche Sachen, die als "Hand-zu-Hand"-Waren oder "Hand-Geschenke" bezeichnet werden können, ist keine notarielle Urkunde oder Registrierung beim Notar erforderlich. Dies kann z.B. auch per Banküberweisung, ohne Vorankündigung. Wenn der Spender innerhalb von drei Jahren nach der Spende stirbt, wird diese Spende ein Erbe und es muss Erbschaftssteuer es sei denn, es wird sofort bei der Anmeldung eine Schenkungssteuer von 3% entrichtet.[1] Die Amtszeit wird für Flandern ab dem 1. Juli 2021 auf 4 Jahre verlängert.[2]
Ein begrenzter Teil des Erbes der Eltern an die Kinder kann steuerfrei an die Enkel weitergegeben werden (sog Generationssprung).[3]
Die Niederlande
Steuerliche Behandlung
Grundsätzlich gilt für Spenden, dass sie nicht beim Spender abzugsfähig sind, sondern beim Empfänger versteuert werden. In bestimmten Fällen kann eine Spende steuerlich begünstigt werden; dann ist diese (teilweise) vom Spender abzugsfähig und wird vom Empfänger zu niedrigeren Sätzen oder Freibeträgen erhalten.
Spender
Aus steuerlicher Sicht gilt eine Spende grundsätzlich als Einnahmeausgabe des Spenders und ist daher nicht abzugsfähig. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Spender in den meisten Ländern das Geschenk in bestimmten Grenzen noch abziehen; oft trifft dies auf Geschenke religiösen oder karitativen Charakters zu. Auch ein Beitrag, der an der Tür eines Sammlers gespendet wird, kann qualifizieren, sofern der Spender dies nachträglich nachweisen kann (zB durch Quittungen). Die Spende muss eine tatsächliche Spende der Großzügigkeit sein; wenn damit Bedingungen verbunden sind (zB eine Spende an die Kirche unter der Bedingung, dass Messen zum Heil des Spenders abgehalten werden), wird sie nicht als Spende angesehen und es besteht keine Abzugsfähigkeit.
begabtes
Beim Beschenkten unterliegt eine Schenkung grundsätzlich der Schenkungssteuer. Dies wird häufig durch niedrigere Sätze oder höhere Befreiungen in folgenden Fällen abgemildert:
- Der Beschenkte ist ein Verwandter des Gebers;
- Der Beschenkte ist der Partner des Gebers (es sei denn, es ist eheliche Gütergemeinschaft Partner können sich nicht gegenseitig spenden);
- Der Beschenkte ist eine religiöse oder karitative Einrichtung, zum Beispiel in den Niederlanden a gemeinnützige Einrichtung.
- Auch hier muss die Spende immer an Bedingungen geknüpft sein.
Steuermissbrauch
Belgien
Am 15. Dezember 2020 wurde die Registrierung einer Spende über einen niederländischen Notar (die sogenannte Käseroute) abgeschafft. Durch diese Abkürzung konnten keine Anmeldegebühren bezahlt werden.[4][2][5]
Kontroversen
Während Spenden im Allgemeinen positiv bewertet werden, werden Spenden in bestimmten Fällen kritisiert.
- Terrororganisationen finanzieren sich manchmal durch Spenden für wohltätige Zwecke. Manchmal weiß der Spender, manchmal gar nicht, wohin sein Geld geht; manchmal wird er auch gezwungen. Das Tamilische Tiger Im Ausland lebende Tamilen beispielsweise wurden zu „freiwilligen“ Spenden gezwungen.
- Sekten würden ihre Mitglieder auch dazu ermutigen, durch sozialen Druck große Spenden zu leisten. Die steuerliche Abzugsfähigkeit wird hier als Argument missbraucht.
- Spenden oder Zuwendungen können vom Spender als Druckmittel genutzt werden, um den Beschenkten zu beeinflussen. Fundamentalistische Bewegungen, Einzelpersonen oder Länder können beispielsweise Kirchen oder Moscheen finanzieren und so Einfluss auf die Politik oder sogar die Prediger oder Verwalter nehmen: Weigert sich die Institution, wird der Geldhahn geschlossen. Eine Spende kann auch individuell ein Druckmittel sein; Gert zum Beispiel bekommt von seinem Vater 200.000 Euro, wenn er Klazien statt Sherida heiratet.
- Die parallel zur Erbschaftsteuer laufende Schenkungssteuer gilt als altmodisch, weil sie Familienangehörige gegenüber Nicht-Familienmitgliedern bevorzugt. In den Niederlanden unterliegen beispielsweise Geschenke an Freunde, die keine Verwandten sind, einem hohen Satz und dem niedrigsten Freibetrag.
Siehe auch
Quellen, Anmerkungen und/oder Verweise
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