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EIN Kapitän ist jemand, der einen Segelberuf ausübt und zu diesem Zweck die Wissen, Fertigkeit, Erfahrung und die anforderung Diplome besitzen zu as Kapitän eines Schiffes zu betreiben. Auch in der Freizeitschifffahrt wird der Kapitän eines Schiffes oft als Skipper bezeichnet, je nach Größe des Schiffes oder Bootes mehr oder weniger.
nautisch
Die Schiffe der Niederländische Ostindische Gesellschaft (VOC) hatte einen Skipper an Bord, der die Seeleute betreute und für die Fahrt des Schiffes verantwortlich war. Die oberste Autorität lag bei einem Kaufmann, Stellvertreter des Männer Siebzehn, der Vorstand des VOC. Hier ist der Name Kapitän seinen Ursprung gefunden.
Derzeit ist in der Seefahrt die Kapitän der Kapitän eines Handelsschiffes.
Auch in zeitgenössisch Königliche Marine gibt es den titel noch Kapitän. Dieser Titel ist Sergeant-Major des nautischen Dienstes vorbehalten. Für Unteroffiziere im nautischen Dienst mit dem Rang eines Adjutanten Unteroffizier (siehe Liste der militärischen Dienstgrade der niederländischen Streitkräfte) wird der Titel Chief Skipper verwendet.
Bei Segelregatten auf hoher See wird der Kapitän einer großen Segelyacht auch als Skipper oder „Skipper“ angesprochen.
Meeresangeln
Die Kapitäne der Fischereifahrzeuge, die an der großen Fischerei auf See und in den Ozeanen teilnehmen, werden immer noch Skipper genannt, obwohl die Schiffe in Größe, Kapazität und Besatzung immens geworden sind. Die Kapitäne der Schiffe, die früher zur Färsen- und Kähneflotte der Küstendörfer gehörten, waren jedoch Steuermann erwähnt. Der zweite Mann an Bord – der anderswo als Steuermann bezeichnet worden wäre – wurde auf das Bombenschiff gesetzt Kamerad erwähnt. Bemerkenswert ist, dass in der Vlaardinger Seefischerei – wo der Kapitän ja Kapitän war – der eigentliche Steuermann auch als Steuermannsmaat bezeichnet wurde.[1]
Am dann Schlittschuhfischen auf Hering, einer jahrhundertealten Form der Nordseefischerei, die 1970 eingestellt wurde, musste sich ein Schiffsführer eines Fischereifahrzeugs ebenso persönlich um die Rekrutierung seiner ankommenden Besatzung kümmern wie sich um das Schiff und die fängt. Diese Person musste für die Dauer von a Anbau. Es war nicht ungewöhnlich, dass ein Reeder, an dem ein glücklicher Skipper beteiligt war, seinen Sohn auch in den letzten Rang eines Skippers aufsteigen ließ.
Binnenschifffahrt
Der Kapitän an Bord a Binnenschiff ist die Person, die für die sichere Navigation verantwortlich ist. In der Praxis ist dies immer ein Kapitän oder Skipper. In der kontinuierlichen Navigation fahren also mehrere Kapitäne oder Skipper an Bord, von denen jeweils nur einer als Kapitän fungiert.
Auf Passagierschiffe und größer Fähren man spricht normalerweise von a Kapitän; auf kleineren Fähren von a Fährmann. Auf den anderen Schiffen in der Regel von a Kapitän oder ein Bootsmann.
Ein Ersatz ist der Skipper freilassen oder Erlöser. Traditionell lautet der häufig verwendete Titel: Nachbar oder Nachbar.
Der Skipper im Binnenschifffahrt ist oft auch der Besitzer des Lastkahns.[2]
Freizeitboot
Auch in der Freizeitschifffahrt ist der Kapitän von a SchiffKapitän erwähnt. Im Zusammenhang mit der nautischen Sicherheit werden an einen solchen Skipper auf Binnenwasserstraßen die gleichen Anforderungen gestellt wie an Skipper in der Berufsschifffahrt. Aus diesem Grund ist jeder, der ein Boot fährt, das als Schiff bezeichnet werden kann, ratsam, ein gültiges Bootsführerschein diese Lizenz ist jedoch nicht erforderlich, um ein Schiff zu betreiben, das kürzer als 15 Meter ist und nicht schneller als 20 Stundenkilometer fahren kann.[3]
Bootsführerscheine und Inspektionen
Je nach Fahrgebiet und Größe des Schiffes ist es formal klein, Autorität über ein Schiff auszuüben Bootsführerschein, eingeschränkter großer Bootsführerschein oder großer Sportbootführerschein oder der erforderliche große Bootsführerschein. Die Prüfungen für die Navigationslizenzen unterscheiden sich je nach Lizenz. Für den Kleinbootführerschein genügt das Ausfüllen eines Eigene Aussage.[4]
Quellen, Anmerkungen und/oder Verweise
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