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EIN Geisterfahrer ist ein Fahrer von a Kraftfahrzeug gegen den Verkehr auf der falschen Straßenseite fahren. Geisterfahrten treten normalerweise auf Straßen mit getrennten Fahrspuren.
Ein Geisterfahrer kommt meist am falschen Ort Fahrbahn zu Recht, denn er Ausfahrt wenn Auffahrt benutzt. Der Falschfahrer korrigiert sein Verhalten in der Regel rechtzeitig. Die meisten Geisterfahrer, die trotzdem weiterfahren, stehen unter dem Einfluss oder sind geistig verwirrt. Das macht die Falschfahrt zusätzlich zu ihren „normalen Gefahren“ (Autos fahren 120 km/h oder mehr bei gleicher Geschwindigkeit geradeaus) noch gefährlicher.
In den Niederlanden wird 75 Mal pro Jahr eine Meldung über einen Falschfahrer als schwerwiegend eingestuft. Im Zeitraum 1998 bis 2003 gab es in den Niederlanden durchschnittlich zwei Getötete pro Jahr durch Falschfahrten, was etwa 2 % der Gesamtzahl der Verkehrstoten auf Autobahnen pro Jahr entspricht. Dass das relativ wenig ist, liegt daran, dass Falschfahrten relativ selten sind.
Maße
Um Falschfahrten zu verhindern, befindet sich auf beiden Seiten einer Ausfahrt meist das Schild C2 (rot mit weißem Streifen, "Einbahnstraße") mit der Aufschrift "Zurück". Auch am Ausgang befinden sich oft Pfeile, die die richtige Fahrtrichtung anzeigen. Diese Pfeile zeigen geradeaus, auch wenn der Verkehr nach der Ausfahrt links oder rechts abbiegen muss. Diese Pfeile sollten daher nicht verwendet werden als Pfeile sortieren gelten als.
In den Niederlanden und Belgien ist es üblich, RadioUnterbrechen Sie die Übertragungen, um Verkehrsteilnehmer auf dem Straßenabschnitt zu warnen, in dem der Falschfahrer entdeckt wurde. Es empfiehlt sich dann ganz rechts zu halten, nicht zu überholen und den Falschfahrer mit Lichtsignalen zu warnen.
Bestrafen
Jeder, der in den Niederlanden falsch auf einer Autobahn fährt (und nicht vollständig psychisch krank ist), erhält keine reguläre Geldstrafe, sondern a Vorladung. Er muss sich vor dem Strafgericht verantworten, wobei die Staatsanwalt wird nach den geltenden Richtlinien mindestens eine Geldstrafe von 620 Euro und einen zweimonatigen Führerscheinentzug fordern.[1] Der Führerschein wird auch für ein WVW-Artikel-130-Verfahren wiederhergestellt.[2] Wenn es auch Alkoholkonsum oder ein Unfall wird sich diese Anforderung schnell summieren und man wird zu Freiheitsstrafen und Entzug der Fahrberechtigung berechnen kann.
| Quellen, Anmerkungen und/oder Verweise |