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Staandehouding

Stehende Haltung ist die am wenigsten einschränkende Handlung, die a Untersuchungsbeamter kann aufführen.

Beim Anhalten wird der Verdächtige kurz an Ort und Stelle festgehalten. Der Ermittlungsbeamte fragt nach den Identitätsdaten wie: Name und Adressdaten address (Name, Anschrift, Wohnort etc.) des Verdächtigen an z.B. Polizeibericht erstellen zu können (Art. 52 StPO). Diese Befugnis gilt nur für einen Verdächtigen. Das ist nach Art. 27 Strafprozessordnung eine Person, "deren Tatsachen oder Umstände einen begründeten Verdacht der Schuld einer Straftat begründen". Diese muss objektivierbar sein. Ein zwielichtiger Auftritt kann keinen "begründeten Verdacht" vermitteln. Seit der Identifizierungsgesetz jemand kann seinen Namen nicht mehr verbergen, aber die Angabe einer Adresse kann immer noch verweigert werden.

Die Stehhaltung kann auch draußen sein roter Akt stattfinden. Auf diese Weise kann der Ermittlungsbeamte fein wegen einer bereits begangenen Straftat.