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Das Trema-Standards sei bei Gerichte gewöhnt an Alimente berechnen ("Trema" = Zeitschrift für die Justiz).
Der Report on Alimony Standards wurde erstmals 1979 veröffentlicht. Der Bericht gibt Empfehlungen für eine einheitliche praktische Umsetzung der gesetzlichen Normen zur Berechnung der Tragfähigkeit. Der zu bestimmende Unterhalt richtet sich nach den Bedürfnissen des Gläubigers und der Leistungsfähigkeit des Schuldners. Der niedrigere dieser beiden ist daher das Maximum.
Brauchen
Der Bedarf des ehemaligen Ehegatten kann auf den Betrag festgesetzt werden, der erforderlich ist, um einen Zustand aufrechtzuerhalten, der dem Unterhaltsberechtigten angemessen ist. Das Wohl der Parteien während der Ehe (oder eingetragene Partnerschaft) bestimmt teilweise die Bedarfsermittlung. Die Bedeutung dieses Faktors kann mit der Zeit abnehmen.
Seit 1994 wird die Kinderkostentabelle verwendet, um den Bedarf von Kindern zu ermitteln. Die Zahl der Kinder und das Einkommen während der Ehe ergeben eine Anzahl von Punkten, mit denen der Bedarf in einen Geldbetrag umgerechnet werden kann.
Kapazität
Die Zahlungsfähigkeit des Schuldners hängt von den finanziellen und sozialen Verhältnissen des Schuldners ab. Abhängig von diesen Umständen erfolgt eine Berechnung auf Basis des Brutto- oder Nettogehalts.
Berechnung
Die globale Berechnung sieht so aus:
- verfügbares Nettoeinkommen
- abgezogen: unterhaltsfreier Satz (= geltender Sozialhilfestandard abzüglich der bei der Feststellung des Wohngeldanspruchs angesetzten Mindesteigenmiete)
- abgezogen: Wohnkosten über der Mindest-Eigenmiete (2008: 202,00 €)
- abgezogen: Krankenversicherungsbeitrag minus Nominalbeitrag (2008: 57,00 €)
- abgezogen: sonstige relevante Kosten, wie z. B. Rückzahlung der ehelichen Schulden, Sterbegeldversicherung, angemessene Altersvorsorge
- Abhängig von der angewandten Methode (brutto oder netto) und der Lebenssituation des Schuldners wird vom Rest ein Prozentsatz abgezogen, der als Kinder- oder Partnerunterhalt gezahlt werden kann
- hinzu kommt der Steuervorteil auf den berechneten Unterhalt.
Da die Berechnung nach Trema-Normen eine Reihe von Nachteilen hat, wurde 2003 ein Gesetzentwurf vorgelegt Gesetz über die Revision des Kindesunterhalts eingereicht. Durch diesen Gesetzentwurf würden die für Gemeinden geltenden Beitreibungsvorschriften aus dem Allgemeinen Sozialhilfegesetz (Abw) entfallen.
Im Frühjahr 2007 wurde beschlossen, die Einführung des Kindesunterhaltsrevisionsgesetzes endgültig aufzugeben. Damit bleibt ein Teil des Allgemeinen Sozialhilfegesetzes bis auf Weiteres in Kraft, wodurch die Gemeinden vorerst gezwungen sind, die zurückzufordernde Hilfe selbst zurückzufordern (und zu berechnen), obwohl die Rückforderungspflicht mit die Einführung des Arbeits- und Sozialhilfegesetzes (WWB) ) ist ab dem 1. Januar 2004 eine Befugnis statt einer Verpflichtung geworden.
Ab dem 1. Januar 2009 wurden die Verwertungsvorschriften in das WWB aufgenommen (Art. 61 ff. WWB). Damit ist die Sanierungskonstruktion nach § 13 WWB-Ausführungsgesetz (Iw. WWB) gegenüber § 92 Abs. 2 ff. Abw.
Im April 2013 wurde ein neuer Trema-Standard etabliert. Die wichtigste Änderung ist die Einführung einer Finanzmitteltabelle, anhand derer leicht berechnet werden kann, wie viel der unterhaltspflichtige Elternteil auf Basis seines Nettoeinkommens einzahlen muss. Dadurch müssen die Belastungen für die Kinder nicht mehr spezifiziert werden. Neu ist auch die Möglichkeit, einen Gesundheitsrabatt in Anspruch zu nehmen: eine Ermäßigung des Unterhalts, da die Eltern ihre Kinder häufiger betreuen.
Externe Links
- Rechtspraak.nl Suche Seite Tremanormen