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Typegoedkeuring

EIN Typgenehmigung (Zulassung), Baumusterprüfung oder Homologation ist ein Verfahren, bei dem a Regierung nach Prüfung bestätigt, dass ein bestimmter Produkttyp den behördlichen Anforderungen entspricht. Das Hauptaugenmerk liegt auf Sicherheit und Umwelt. Die Konformität einzelner Produkte mit dem zugelassenen Baumuster wird durch ein anderes Verfahren (zB Konformitätsbescheinigung) sichergestellt.

Ort

Die Regierung stellt sicher, dass die auf den Markt gebrachten Produkte sicher sind und weder der öffentlichen Gesundheit noch der Umwelt schaden Umgebung. Dazu wurden Produktnormen erlassen, deren Einhaltung sichergestellt werden muss. Je nach Art des Produkts ist diese Konformitätsbewertung mehr oder weniger obligatorisch.

Bei der Selbstzertifizierung erklärt der Hersteller, dass sein Produkt den Vorschriften entspricht. Dieses System wird im Zusammenhang mit CE Kennzeichnung zum Importieren, Verkaufen und Verwenden von Produkten innerhalb der Europäischer Wirtschaftsraum. Auf dem Weg zur Selbstzertifizierung manchmal eine Begutachtung durch a benannte Stelle notwendig. Diese Intervention kann verschiedene Formen annehmen, einschließlich einer Bewertung eines Musterdesigns oder eines Musterprodukts. Im letzteren Fall spricht man von einer Baumusterprüfung. Es ist ein häufig verwendetes Werkzeug, basierend auf der Tatsache, dass Serienfertigung ermöglicht die Lieferung von Produkten in homogener Qualität.

Gradient

Das zu befolgende Verfahren ist je nach Produkt unterschiedlich. In der Regel ist es erforderlich, dass ein oder mehrere für die vorgesehene Produktion repräsentative Geräte zur Prüfung vorgelegt werden. Die anerkannte Stelle prüft das Gerät und die Dokumentation. Entspricht es den Standards, bestätigt die Stelle dies in einem Zertifikat. Diese kann Bedingungen setzen und bei Bedarf zurückgezogen werden. Änderungen am zugelassenen Typ erfordern eine zusätzliche Untersuchung.

Europäische Typgenehmigungen (Auswahl)

Allgemeiner Ansatz
In dem die 80er startete die Europäische Gemeinschaft ein neues Konzept für den freien Warenverkehr auf der Binnenmarkt stimulieren. Dabei wurden Anstrengungen zur Harmonisierung von Produktnormen und zur gegenseitigen Anerkennung von Typgenehmigungen unternommen.
Dieser Ansatz wurde 2008 modernisiert. Ein dreiteiliges Gesetzespaket liefert eine schlüssige Blaupause, in der die Baumusterprüfung als „Modul B“ bezeichnet wird.[1] Bei der Überarbeitung der alten Gesetzgebung wird diese an das neue Modell angepasst.
Straßenfahrzeuge
Für Kraftfahrzeuge und Anhänger gibt es eine europäische Rahmenrichtlinie, die die Typgenehmigung regelt.[2] Es bietet europäische und nationale Typgenehmigungen. Autorisierte Hersteller, die eine Zertifikat Erstbewertung oder ein Zertifikat Produktionsvereinbarung besitzen, genießen Sie ein leichteres Verfahren. Für jeden Mitgliedstaat wurde eine Aufsichtsbehörde benannt. Die eigentlichen Prüfungen können von autorisierten technischen Diensten durchgeführt werden.
Die EU-Regelung fügt sich in den breiteren Rahmen ein, der von der Europäische Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen (Vereinbarung von 1958). Die gegenseitige Anerkennung von Typgenehmigungen reicht daher weit über die europäischen Grenzen hinaus.
Zwei-, Drei- und Vierräder
Für kleinere Fahrzeuge gibt es eine angepasste Anordnung.[3]
Landwirtschaftliche Fahrzeuge
Traktoren und andere landwirtschaftliche Fahrzeuge sind in der EU nach Richtlinie 2003/37/EG typgenehmigt.[4]
Schienenfahrzeuge
Es Eisenbahnagentur der Europäischen Union führt ein Verzeichnis zugelassener Schienenfahrzeugtypen. Die Erteilung von Typgenehmigungen erfolgt im Rahmen der Interoperabilitätsrichtlinie durch die Mitgliedstaaten selbst.[5]
Luftfahrt
Die Erteilung von Musterzulassungen für die Zivilluftfahrt in der EU erfolgt durch die Europäische Agentur für Flugsicherheit und in den USA von der Föderale Flugverwaltung.
Versand
Für Binnenschiffe, Sportboote und Seeschiffe gibt es getrennte Verfahren.[6]
Gasgeräte
Alle in der EU in Verkehr gebrachten Gasgeräte müssen eine Reihe von Mindeststandards erfüllen. Dies wird von anerkannten Prüfstellen überprüft, die eine EG-Baumusterprüfbescheinigung ausstellen.[7]

Siehe auch