WikiDer > Ausfahrt
EIN Ausfahrt oder Eingang ist:
- ein Ausgang für Fahrzeuge eines Gebäudes oder Handlung zum öffentliche Straße, und/oder
- die Einfahrt für Fahrzeuge von der öffentlichen Straße.
Das könnte alles sein wie
- das Auffahrt zu einer Garage oder Carport,
- das Auffahrt auf einem Landhaus oder Anwesen,
- Zugang zu einer Wiese, zu einem Waldgrundstück, und so weiter,
- der Eingang von a Parkhaus,
- Zugang zu a Gewerbepark.
Ein Eingang/Ausgang ist oft erkennbar an:
- ein Geh- oder Radweg oder eine Schwelle, die vom Fahrzeug passiert wird,
- ein Eingangstor oder eine Schranke,
- eine Aussparung in einem Zaun, der das Grundstück umschließt.
Im Allgemeinen sind die Wörter Eingang und Ausfahrt sie unterscheiden sich auch nur in der verwendung von ihnen. Manchmal wird Einbahnverkehr eingerichtet, sodass es einen separaten Ein- und Ausgang gibt.
Niederländische Verkehrsregeln
In dem Verkehrsregeln und Verkehrszeichenbestimmungen 1990 (RVV 1990) gibt es keine Definition der Ein- und Ausfahrt. Die Begriffe tauchen nur in den Bestimmungen zum Parkverbot in Artikel 24 und den Sonderbetrieben in Artikel 54 auf. Sowohl bei der Einfahrt in die Straße als auch bei der Einfahrt aus einer Ausfahrt muss man dem übrigen Verkehr Vorfahrt gewähren.
Das Parken vor einer Ein-/Ausfahrt ist selbstverständlich nicht gestattet, dies gilt auch, wenn es sich um die Ausfahrt vom eigenen Grundstück handelt.
Das Rechtsprechung hat eine Reihe von Eigenschaften entwickelt, die ein Exit erfüllen muss. Auf beiden Seiten des Ausgangs müssen abgesenkte Bordsteine und ein durchgehender Bürgersteig vorhanden sein, der die Gehwege verbindet. Der Punkt ist, dass jeder, wenn er sich dem Ausgang nähert, sehen kann, dass es sich um einen Ausgang handelt.
Wenn eine Seitenstraße wie ein Ausgang aussieht (und daher im Sinne des Verhaltenskodex als Ausgang anzusehen ist) im Sinne der RVV 1990, dann spricht man von a Ausgangskonstruktion. Gleichzeitig bleibt sie im Sprachgebrauch natürlich eine Nebenstraße.
Im Allgemeinen ist davon auszugehen, dass bereits von einer Ausfahrt in die Straße einmündet, daher ist es nicht erforderlich, Schilder an einer Ausfahrt wie Parkverbot Vorrangstraße, Überholverbot, maximale Geschwindigkeit, EinbahnstraßeEs gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel auf einem Firmengelände mit mehreren Ein- und Ausgängen zu verschiedenen Straßen.
Andere
- Es ist nicht erlaubt, die öffentliche Straße ohne Genehmigung der Regierung (in der Regel der Gemeinde) zu verlassen.
- Die Einfahrt in einen Tunnel, durch den eine öffentliche Straße führt, ist keine Einfahrt im Sinne des RVV 1990.