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Uniemerk

EIN Gewerkschaftsmarke oder Marke der Europäischen Union (englisch: EU-Marke) ist a Marke das wurde bei der hinterlegt Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) zu Alicante. Bis März 2016 war es Gemeinschaftsmarke oder Gemeinschaftsmarke (GM) erwähnt.

Ein Unternehmen, das eine Marke (ob Name, Logo, Erfindung oder Produkt) eintragen möchte, kann dies im eigenen Land oder für die Benelux-Länder tun; seit den 1980er Jahren ist dies aber auch für die Europäische Union insgesamt möglich. Eine Gemeinschaftsmarke genießt in allen EU-Mitgliedstaaten Schutz. Dies deckt einen Verbrauchermarkt von fast 500 Millionen Menschen ab. Das Gemeinschaftsmarkensystem stellt daher für europäische Unternehmen eine Vereinfachung und Kostenersparnis dar. Da die Regelung jedoch auf eine Harmonisierung abzielt, bedeutet dies auch, dass im Falle eines Widerspruchs die Marke für die gesamte Gemeinschaft widerrufen werden kann. Es besteht auch eine größere Chance, dass Einwände von außerhalb der Union erhoben werden.

Das europäische Markenrecht wurde Schritt für Schritt eingeführt und entwickelt sich weiter und die EU-Marke ist EU-weit gültig. Einsprüche gegen Entscheidungen des EUIPO werden von der Europäischer Gerichtshof. Das dänische Spielzeugunternehmen LEGO 2008 erfolglos gegen die Weigerung des HABM verklagt, seine Bausteine ​​als Marke zu registrieren. Daher kann ein kanadisches Unternehmen genau die gleichen Bausteine ​​frei vermarkten.[1]

Die Unionsmarke ist bereits bei Einreichung des Eintragungsantrags vor der Benutzung durch andere geschützt. Im Jahr 2017 wurden weniger als 0,3 % der Gewerkschaftsmarken gelöscht, nachdem sie in a . angefochten worden waren Klage. Die Eintragung einer EU-Marke bietet dem Inhaber also einen deutlich stärkeren Rechtsschutz als ein nicht eingetragener Name.[2]

Siehe auch

Externer Link

Nüsse

  1. Volkskrant 12.11.2008
  2. "Statistik über Marken", Büro der Europäischen Union, 2017