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Hausieren verkauft Waren von Haus zu Haus oder auf der Straße, ohne festen Platz. Derjenige, der das tut, wird Hausierer erwähnt. Das "Allgemeine örtliche Vorschriften" feststellen, dass dies nur mit einer Entlüftungslizenz erlaubt ist. Aus der Rechtsprechung folgt, dass der Hausierer seine Ware ständig von einem anderen Ort anbieten muss, sonst wird der Stand eingenommen. Auch Verkäufe aus einem Umzugsgeschäft gelten als Hausieren[1], zum Beispiel mit a Eiswagen, oder eine kleine Fahrt Supermarkt, wie der ehemalige SRV-Auto. Auch kommt vor dem Anbieten eines Zeitungsabonnements auf der Straße oder eines Energie- oder Telekomanbieters. Manchmal gibt es keinen physischen Standort, aber es gibt (oft mehrere) Verkäufer in einem belebten Teil der Einkaufsstraße. Es hängt in der gleichen Weise zusammen für einen guten Zweck werben. Liegt die Initiative für den Kauf oder die Spende beim Verkäufer, dann gibt es werbung.
Venting trat hauptsächlich in der Zeit auf, in der in regulären Geschäften wenig reguläre Ware zum Verkauf angeboten wurde, insbesondere auf den Land. Das beinhaltet Kurzwaren (Knöpfe und Bänder) oder Bekleidungsstoffe.
Das Wort ist abgeleitet von Mittelniederländischentlüften: Verkauf, der Französischentlüften und Lateinvendere.[2]
Siehe auch
Nüsse
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