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Volkskammer
Politik in dem Deutsche
demokratische Republik

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Politik in der ehemaligen DDR



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Volkskammer war der name des ostdeutsch Einkammerparlament (1949-1990; bis 1952 gab es noch einen Länderkammer). Bis 1989 waren alle Mitglieder der Volkskammer Mitglieder von Parteien und Massenorganisationen in der Nationale Front. Diese Nationale Front bestand aus „allen fortschrittlichen Kräften der Deutschen Demokratischen Republik“. Das waren die Parteien:

  • der kommunist Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED),
  • der Christdemokrat CDU
  • der Liberale LDP
  • die Bauernpartei DBD und
  • die nationaldemokratische NDPD

und weiter die 'Massenorganisationen':

Am 7. Oktober 1949 wurde der erste Provisorische Volkskammer im Berlin (Osten) zusammen. Sie entstand aus dem Zweiter Deutscher Volksraad, das als provisorisches Parlament der Sowjetische Besatzungszone (SBZ) bedient. Am 15. Oktober 1950 wurde der erste Wahlen zur Volkskammer gehaltenen. Die Einheitenliste der Nationale Front erhielt 99,4 % der Stimmen.[1]

Erich Honecker in der Volkskammer Oktober 1976

Laut der Verfassung der DDR, Artikel 48[2], die Volkskammer war das höchste Machtorgan der DDR, das in "Plenarsitzungen zu grundlegenden Fragen der Staatspolitik" und "Niemand kann ihre Rechte einschränken" beschließt. Die Volkskammer wird auch "das einzige gesetzgebende und verfassungsgebende Organ" der DDR genannt. Im Theorie die Volkskammer war das oberste Machtorgan, aber in trainieren die höchste Macht lag bei den Politbüro des Zentralkomitees der SED. Dass die Volkskammer keine wirkliche Macht ausübte, zeigt sich daran, dass sie nur zwei- bis viermal im Jahr zusammentrat. Inzwischen hat es funktioniert Präsidium der Volkskammer[3].

Saal der Volkskammer im Palast der Republik, 1976

Während der jährlichen Sitzungen wurde die Volkskammer beauftragt, neue Gesetze zu verabschieden und Berichte über den politischen Fortschritt zu studieren. Die Volkskammer stimmte den Gesetzentwürfen der Regierung immer zu, mit einer Ausnahme: Im März 1972 stimmten 14 Abgeordnete der CDU gegen den Gesetzentwurf Abtreibung Legalisierung und weitere acht Mitglieder der CDU-Fraktion enthielten sich der Stimme. Der Gesetzentwurf wurde mit überwältigender Mehrheit angenommen, die CDU-Fraktion bestand nur aus 52 Mitgliedern (1954-1986), von denen die Mehrheit für den Vorschlag stimmte.

Alle vier, später fünf Jahre wählte eine neue Volkskammer die Staatskanzlei[4] und der Ministerrat der DDR. Beide Gremien wurden von der SED dominiert.

Abstimmungsverfahren

Die Volkskammer (zunächst 400 Mitglieder, ab 1963: 500) wurde zunächst für die Dauer von vier Jahren gewählt. Ab 1974 wurde sie durch eine Verfassungsänderung für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Vor den Wahlen wurde eine Wahlkommission gewählt. Dieser Ausschuss war für die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zuständig. Es Nationale Front, der Zusammenschluss zugelassener Parteien und „Massenorganisationen“, erstellte eine Kandidatenliste, die den Wahlberechtigten vorgelegt wurde.

Am Wahltag begeben sich die Wahlberechtigten in ein Wahllokal, wo sie sich ausweisen müssen. Dann musste der Stimmzettel in die Wahlurne deponiert werden, wenn der Wähler damit einverstanden war alle Kandidaten auf der Wahlliste. Widersprach der Wähler einem oder mehreren Kandidaten, musste er sich an einen Mitarbeiter des Wahllokals wenden. Der Widersprechende musste berücksichtigen, dass sein Name erfasst wurde.[5] Es kam selten vor, dass ein Wähler mit der Zusammensetzung der Wählerliste nicht einverstanden war, man befürchtete Sanktionen, wenn man sich widersetzte. Nominieren durfte übrigens nur der Front National.

Am 8. Juni 1986 fand die letzte Volkskammerwahl nach diesem Verfahren statt. 99,94% der Wähler stimmten für die Liste der Front National.

Im Oktober 1989 wurde die Nationale Front aufgelöst und an den Wahlen 1990 nahm jede Partei einzeln oder im Bündnis mit einer oder mehreren anderen Parteien teil. Nach dem Deutsche Wiedervereinigung 1990 verschwand die Volkskammer.

Wahlen 1949-1986

Das Wahlen zur Volkskammer fanden alle vier Jahre statt, seit 1974 alle fünf. Die veröffentlichten Wahlbeteiligungsprozentsätze und die Ergebnisse (Abstimmung war nur auf der Liste der Einheiten des Front National möglich) waren wie folgt:

WahldatumTeilnahmeJa Stimmenungültig
15. Oktober 195098,5399,720,28
17. Oktober 195498,5199,460,54
16. November 195898,9099,870,13
20. Oktober 196399,2599,950,05
2. Juli 196799,8299,930,07
14. November 197198,4899,850,15
17. Oktober 197698,5899,860,14
14. Juni 198199,2199,860,14
8. Juni 198699,7499,940,06

Die Sitzverteilung war wie folgt:

WahljahrSEDCDUDLDPDDBDNDPDFDGBFDJK BDFDSDA¹VdgBVVN
1950110676633354925242061219
1954117525252525529291812
1958127525252525529291812
19631275252525268553522
19671275252525268553522
19711275252525268553522
19761275252525268553522
19811275252525268553522
1986127525252526837213214

Aus der obigen Liste geht klar hervor, dass die SED-Fraktion mit 127 Mitgliedern die größte ist. Dennoch ergibt diese Liste ein verzerrtes Bild: Die Parteimitglieder der Massenorganisationen (FDJ, FDGB, KB und DFD) waren fast alle Mitglieder der SED. Nachfolgend eine Übersicht über die Fraktionen der Massenorganisationen und die politischen Hintergründe ihrer Mitglieder (Zeitraum 1981-1986):

MassenorganisationAbkürzungSitze in der VolkskammerskaPolitische Hintergründe der Parteimitglieder
Freier Deutscher GewerkschaftsbundFDGB6862 SED, 6 Loslos
Kostenlose Deutsche JugendFDJ5047 SED, 1 CDU, 2 Loslos
Demokratischer Frauenbund DeutschlandsDFD3532 SED, 1 CDU, 1 LDPD, 1 Loslos
KulturstadtK B2218 SED, 1 NDPD, 3 Loslos

Der Frauenanteil in der Volkskammer betrug 1950 23,0 % (einschließlich der Berliner Abgeordneten) und 32,2 % 1986 (161 Frauen).

Folgende Fraktionen hatten von 1950 bis April 1990 Sitze in der Volkskammer: SED-Fraktion, CDUD-Fraktion, LDPD-Fraktion, DBD-Fraktion, NDPD-Fraktion, FDGB-Fraktion, FDJ-Fraktion, DFD-Fraktion, KB-Fraktion , VdgBFraktion (1950 bis 1963, 1986-1990), VVNFraktion (1950 bis 1954).

Volkskammer nach den freien Wahlen 1990

Wahlplakate Anfang 1990
sehen 1990 Volkskammerwahlen für den Hauptartikel zu diesem Thema.

Am 18. März 1990 fanden die ersten und einzigen freien Wahlen zur Volkskammer statt. Alte Parteien wie die in PDS umbenannte SED und die Ost-CDU, aber auch neue Parteien wie die Sozialdemokraten und die Mitte Bundnis 90. Die Parteien aus der Bundesrepublik unterstützten ihre Partner, die West-CDU, beispielsweise die Ost-CDU. Die Wähler wählten auf Listen nach dem Verhältniswahlsystem ohne Wahlschwelle.

Ort

Eingang der Volkskammer, 1978

Bis 1976 war die Volkskammer provisorisch untergebracht, 1976 wurde sie im damals neuen Palast der Republik. Neben den Sitzungen der Volkskammer wurden in diesem Gebäude viele andere Veranstaltungen organisiert. Auch die Parteitage der SED (aber nicht der anderen DDR-Parteien) fanden im Palast der Republik statt.

Präsidenten der Volkskammer

Sächsische Volkskammer

Von 1919 bis 1920 trug es Droeg Sächsisch Parlament der Name Volkskammer. 1920 der alte Name des Parlaments, Nationalfeiertag, wieder angenommen.[6]

Verweise

  1. Winkler Prins Jahrbuch 1951, S. 1999.
  2. Verfassung der DDR
  3. [Das Präsidium selbst konnte nicht am Entscheidungsprozess teilnehmen, nur eine volle Volkskammer könnte]
  4. [Der Staatsrat bestand von 1960 bis 1990, davor hatte die DDR einen Präsidenten (Wilhelm Pieck) der von der Volkskammer gewählt wurde]
  5. David Childs: Der Untergang der DDR, S. 13.
  6. Wahlergebnis der Sächsischen Volkskammer (2. Februar 1919).

Siehe auch

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