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Das Straßenverkehrsordnung[1] wenn es Verkehrsregeln ist das Dokument, in dem die BelgierVerkehrsregeln sind festgelegt. Die Regelungen sind im Königliche Auflösung vom 1.12.1975.[2] Im Laufe der Jahre wurden verschiedene Änderungen an verschiedenen Änderungsverordnungen vorgenommen.
Es Niederländisch Äquivalent dazu ist es Vorschriften Verkehrsregeln und Verkehrszeichen ab 1990.
Das Straßenverkehrsgesetz (Gesetz vom 16. März 1968 über die Polizei im Straßenverkehr) gibt dem König (d. h. der Regierung) die Befugnis, die allgemeinen Vorschriften zu erlassen. Dies ist die Rechtsgrundlage für die Straßenverkehrsordnung, die in Form eines königlichen Erlasses vorliegt. Dieses Gesetz ermächtigte die Gemeinderäte auch, zusätzliche Vorschriften über die öffentlichen Straßen auf dem Gebiet der betreffenden Gemeinde zu erlassen. In dem Flämische Region wurde dies im Dekret vom 16. Mai 2008 beschlossen, mit dem Zusatz, dass der Gemeinderat diese Befugnis an die Kollegium der Bürgermeister und Schöffen (unbeschadet der ausschließlichen Zuständigkeit des Gemeinderats für die Erarbeitung von Verordnungen).
Die Straßenverkehrsordnung regelt die Regeln für die Benutzung der öffentliche Straße (wie Geschwindigkeit, Vorfahrt, Überholen, Parken und Ampelbenutzung) und die Verkehrszeichen (Ampel, Straßenschilder und Fahrbahnmarkierungen).
Bei Verstößen gegen die Verkehrsregeln werden Strafen verhängt. Es gibt 4 Stufen von Verstößen:[3] Verstöße ersten Grades werden am wenigsten bestraft, während Verstöße vierten Grades am härtesten bestraft werden. Man kann eine Geldstrafe, den Verlust des Senderechts und/oder eine Freiheitsstrafe bekommen.
Seit der Sechste Staatsreform (es Schmetterlingsakkord) von 2013 wurde ein Teil der Straßenverkehrsordnung einschließlich ihrer Durchsetzung auf die Regionen:
- die Geschwindigkeitsbegrenzungen (außer Autobahnen)
- Verkehrssicherheit (weitgehend): Regionalisierung der Präventionspolitik im Straßenverkehr, Aufgaben BRSI, Sicherheitsstandards für die Verkehrsinfrastruktur ...
- Homologation von Verkehrsinstrumenten in Bezug auf ihre Kompetenzen
- Fahrausbildung, Fahrschulen und Prüfungszentren (jedoch nicht die Erteilung des Führerscheins)
- technisch Fahrzeuginspektion (Allerdings bleiben die Standards und die Registrierung föderal)
Daher existieren eine Reihe von Artikeln im Königlichen Dekret vom 1. Dezember 1975 flämisch, ein wallonisch und ein Brüssel Ausführung. Noch komplizierter wird es, wenn eine Region einen Artikel dieser Straßenverkehrsordnung reformiert hat, während eine andere Region ihn abgeschafft und durch einen eigenen ersetzt hat Dekret oder Verordnung (siehe beispielsweise Artikel 45bis).
Externer Link
Quellen, Anmerkungen und/oder Verweise
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