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Werknemer
Gruppenfoto des Personals des Militärstrafgefängnisses im ehemaligen Pesthuis in Leiden. 1880

Das Mitarbeiter ist der Vertragspartner der Arbeitgeber Bei der Arbeitsvertrag.

Die Niederlande

sehen Arbeitsvertrag (Niederlande) für den Hauptartikel zu diesem Thema.

Nach Art. 7:610 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches bedeutet ein Arbeitsvertrag Folgendes: Der Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung, in der sich eine Partei, der Arbeitnehmer, verpflichtet, für eine bestimmte Zeit im Dienst der anderen Partei, des Arbeitgebers, eine Arbeit zu verrichten. Es besteht eine Gegenseitigkeitsvereinbarung: Der Arbeitgeber zahlt den Lohn und der Arbeitnehmer verrichtet im Gegenzug die vereinbarte Arbeit.

Manchmal ist nicht klar, ob ein Arbeitsvertrag vorliegt, weil der Arbeitnehmer beispielsweise auf der Grundlage einer Anrufvertrag und er wurde seit mehreren Monaten nicht vorgeladen. Kunst. 7:610a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches spiegelt eine gesetzliche Vermutung wider: Eine Person, die im Auftrag einer anderen Person gegen Entgelt von dieser 3 Monate lang wöchentlich oder mindestens zwanzig Stunden pro Monat eine Arbeit verrichtet, wird aufgrund eines Arbeitsvertrags vermutet. Das ist also eine Vermutung. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber den gegenteiligen Nachweis erbringen kann, dass dies nicht der Fall ist.

Der Oberste Gerichtshof und der Arbeitsvertrag

In manchen Fällen ist nicht klar, ob ein Arbeitsvertrag vorliegt. Ein Beispiel wäre ein Anwalt, der nur einen großen Mandanten vertritt. Es kann entweder ein Arbeitsvertrag oder ein Dienstvertrag vorliegen.

Bis 1997 entschied der Oberste Gerichtshof in dieser Frage anders. Bei einer Gelegenheit entschied der Rat, dass tatsächlich ein Arbeitsvertrag vorlag, weil die Person in die Organisation „eingebettet“ war (A). Ein anderes Mal entschied der Oberste Gerichtshof erneut, dass von einem Arbeitsvertrag nicht die Rede sei, da die Person keine inhaltliche Weisung des Arbeitgebers erhalten habe (B).

A. Einbettung in die Organisation In der Literatur wird dies auch als „formales Autoritätskriterium“ bezeichnet. Dies bedeutet, dass der Richter prüft, inwieweit die Tätigkeiten der Person den anderen Mitarbeitern im Unternehmen entsprechen. Nehmen Sie zum Beispiel jemanden, der Dateien für eine Organisation bindet. Er darf diese Arbeit zu Hause erledigen, er muss seine monatlichen Arbeitsstunden angeben (die anderen im Betrieb müssen dies nicht tun) und er muss sich selbst um seine Ausrüstung kümmern. In diesem Fall stimmt die Arbeit der Person nicht mit der der anderen überein, die ebenfalls in der Organisation arbeiten. Auf Grund des formalen Autoritätskriteriums kann von einem Arbeitsvertrag nicht die Rede sein.

B. Inhaltsanweisungen In der Literatur wird dies auch als „materielles Autoritätskriterium“ bezeichnet. Der Richter prüft dann, ob der Arbeitgeber der Person inhaltliche Weisungen erteilt, wie er seine Arbeit ausführen soll. Nehmen wir zum Beispiel jemanden, der arbeiten darf, wann immer er Lust hat und der Arbeitgeber nicht in seine Arbeit eingreift. Aus dem Kriterium der materiellen Autorität kann geschlossen werden, dass kein Arbeitsvertrag vorliegt.

Da einmal das formale Kriterium ausschlaggebend und ein andermal das Kriterium der materiellen Autorität ausschlaggebend war, hat der Oberste Gerichtshof 1997 hierzu Klarheit geschaffen. Im Urteil Groen/Schoevers (HR 14. November 1997, NJ 1998/149) Der Oberste Gerichtshof hat eine Reihe von Kriterien festgelegt:

1. Die Absicht der Parteien Zunächst muss das Gericht prüfen, ob die Prozessparteien bei Vertragsabschluss, a Arbeitbeabsichtigte Vereinbarung. Ist dies nicht klar, ist den Parteien eine Beweisanordnung zu erteilen, damit dies klar wird.2. Das formale Kriterium der Autorität Zweitens prüft der Richter, ob der Mitarbeiter in die Organisation eingebettet ist.3. Das Kriterium der materiellen Autorität Ist der Arbeitnehmer nicht in die Organisation eingebunden, kann ein Arbeitsvertrag dennoch bestehen, weil der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer inhaltliche Weisungen erteilt hat.4. Die gesellschaftliche Stellung der Parteien Schließlich betrachtet der Richter die gegenseitigen Beziehungen zwischen den Parteien. Stellt sich beispielsweise heraus, dass der Arbeitnehmer seine Arbeit als „Nebenarbeit“ neben seiner normalen Tätigkeit verrichtet, kann das Gericht entscheiden, dass von einem Arbeitsvertrag nicht die Rede ist. Die oben genannten Kriterien müssen daher berücksichtigt werden.

Belgien

sehen Arbeitsvertrag (Belgien) für den Hauptartikel zu diesem Thema.

Auch in Belgien ist der Arbeitnehmer Vertragspartner des Arbeitgebers. Ein Arbeitnehmer ist eine natürliche Person, die im Rahmen eines Arbeitsvertrages in einem untergeordneten hierarchischen Verhältnis gegen Entgelt tätig ist. In Belgien werden zwei Arten von Arbeitnehmern unterschieden: die Arbeiter und der Diener. Einige Teile des Gesetzes gelten für alle Arbeitnehmer (z. B. bezüglich der Kündigungsfristen), andere Teile des Gesetzes unterscheiden zwischen den beiden Gruppen (z. B. bezüglich des Urlaubsgeldes). Diese Unterscheidung verliert unter dem Druck des Gleichheitsgrundsatzes und immer neuerer Gesetzgebungen an Relevanz (siehe z. B. Gesetz über die Einheitsstellung zwischen Arbeitern und Angestellten vom 26. Dezember 2013).

Beamte gelten nicht als Arbeitnehmer, da sie nicht im Rahmen eines Arbeitsvertrags arbeiten. Beamte werden über a . eingestellt einseitiger Verwaltungsrechtsakt, welche de Nominierung Anrufe.

Siehe auch