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Autonomiebeginsel

Es Autonomieprinzip ist ein Prinzip aus dem Privatrecht das drückt das aus Rechtsthemen müssen in der Lage sein, ihre eigenen Interessen nach ihren eigenen Präferenzen zu vertreten.

Autonomieprinzip im niederländischen Zivilrecht

Das Prinzip der Autonomie drückt sich unter anderem in der Freiheit aus, die das Zivilrecht den Parteien zulässt Ähnlichkeiten schließen, wie sie es wünschen. Es Bürgerliches Gesetzbuch enthält hauptsächlich Regeln von Regulierungsrecht, was im Zivilrecht entspricht zusätzliches Gesetz, und kaum von zwingendes Recht. Grundsätzlich können die Parteien alle denkbaren Vereinbarungen treffen, sofern sie nicht anderen Vereinbarungen widersprechen legale Regeln. Es Vertragsrecht wird bei der Bewertung der Beurteilung der Rechtswirksamkeit von Vereinbarungen auch das Autonomieprinzip berücksichtigen.

Auch das Autonomieprinzip spielt bei der Zivilprozessrecht, wo es sich in der anklagend Charakter des Zivilprozesses. Hier besteht ein hohes Maß an Parteiautonomie: Die Parteien können wählen, ob sie prozessieren wollen oder nicht. Die Parteien bestimmen auch selbst, worüber sie streiten, welche Tatsachen sie vortragen oder ablehnen und ob sie das Verfahren im gegenseitigen Einvernehmen beenden wollen. Der Zivilrichter ist „passiv“: Er wird sich sowohl in Bezug auf den Streitgegenstand als auch in Bezug auf die Suche nach (Bestätigung oder Ungültigkeit) von Beweismitteln zurückhaltend verhalten.