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Biocide
Ein Feld wird bewässert mit Pestizid

EIN Biozid ist eine Substanz, die Organismen abtötet. Eine erweiterte Definition: Biozidprodukte sind Wirkstoffe und Zubereitungen, die einen oder mehrere Wirkstoffe enthalten und dazu bestimmt sind, zu zerstören, abzuschrecken, unschädlich zu machen, deren Wirkung zu verhindern oder anderweitig chemisch oder biologisch abzuwehren.[1]

Mit "Schadorganismus" ist gemeint: Jeder Organismus, der unerwünscht vorhanden ist oder einen schädlichen Einfluss auf den Menschen, seine Tätigkeiten oder die von ihm verwendeten oder hergestellten Produkte, auf Tiere oder die Umwelt ausübt.[1]

Der Begriff "Biozid" ist weiter gefasst als "Pestizid", zu dem in erster Linie die Schädlingsbekämpfungsmittel wie Insektizide.

Arten von Bioziden

Die europäischen Vorschriften[1] (Anhang V) unterscheidet 22 Produkttypen (PT) von Bioziden, unterteilt in vier Hauptgruppen. Da Biozidprodukte, die als Lebensmittelkonservierungsmittel verwendet werden, nicht mehr in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen, gibt es eine Produktart weniger im Vergleich zur bisherigen Biozidproduktrichtlinie.

  • Desinfektionsmittel und allgemeine Biozide
    • PT 1: Biozide für die Humanhygiene
    • PT 2: Desinfektionsmittel für den privaten Gebrauch und für das öffentliche Gesundheitswesen und andere Biozidprodukte (Beispiel: Symclosen-Tabletten)
    • PT 3: Biozide für Veterinärhygienezwecke
    • PT 4: Desinfektionsmittel zur Verwendung im Lebens- und Futtermittelbereich
    • PT 5: Desinfektionsmittel für Trinkwasser
  • Konservierungsstoffe
    • PT 6: Konservierungsstoffe in Konserven
    • PT 7: Filmkonservierungsmittel
    • PT 8: Holzschutzmittel (Beispiel: etofenprox, Clothianidin, dazomet, IPBC)
    • PT 9: Konservierungsmittel für Fasern, Leder, Gummi und polymerisierte Materialien (Beispiel: Diphenoxarsin-10-yloxid)
    • PT 10: Konservierungsmittel für Mauerwerk
    • PT 11: Konservierungsmittel für Flüssigkeitskühl- und Verarbeitungssysteme
    • PT 12: Expektorantien
    • PT 13: Konservierungsmittel für Kühlschmierstoffe
  • Schädlingsbekämpfung
    • PT 14: Rodentizide (zur Bekämpfung von Mäusen, Ratten und anderen Nagetieren) (Beispiel: difenacum)
    • PT 15: Avizide (zur Vogelabwehr)
    • PT 16: Molluskizide (zur Bekämpfung von Weichtieren)
    • PT 17: Fischmörder (für Kampffische)
    • PT 18: Insektizide, Akarizide und Produkte zur Steuerung anderer Arthropoden (zur Bekämpfung von Gliederfüßern wie Insekten, Spinnentieren und Krebstieren)
    • PT 19: Insektenschutzmittel und Lockstoffe
    • PT 20: Bekämpfung anderer Wirbeltiere
  • Andere Biozide
    • PT 21: Antifoulingmittel
    • PT 22: Flüssigkeiten zum Einbalsamieren und Anziehen

Belgische Gesetzgebung

Im Belgien sind Biozide europäisch und bundesrechtlich Recht- und Vorschriften. Für das Inverkehrbringen von Bioziden auf dem belgischen Markt gibt es zwei Verfahren: Eintritt und der Benachrichtigung. Zulassungspflichtige Biozidprodukte dürfen erst nach Zulassung durch die Bundesumweltminister. Diese erteilt die Zulassung auf Anraten des Beratenden Ausschusses für Biozidprodukte (CAB), der sich zusammensetzt aus Wissenschaftler und Vertreter unter anderem der FÖD Öffentliche Gesundheit, Sicherheit der Lebensmittelkette und Umwelt, es FASFC, es FAMHP und sciensano. Diese Biozide werden unter anderem hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, ihrer physikochemischen Eigenschaften und ihre Toxizität. Biozide, für die nur eine Meldepflicht gilt, müssen nicht wissenschaftlich bewertet werden. Es allgemeine aufsicht über den Handel und die Verwendung von Bioziden liegt beim FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Lebensmittelkette und Umwelt, genauer gesagt bei der Biozid-Zelle der Generaldirektion Umwelt des FÖD.[2][3]

Diese Regeln für den Handel und die Verwendung von Bioziden wurden in der Königliche Auflösung vom 22. Mai 2003, die später teilweise durch den Königlichen Erlass vom 8. Mai 2014 zur Umsetzung der Europäische Verordnung Nr. 528/2012 (Biozidprodukte-Verordnung).[4][5] Durch den Königlichen Erlass vom 17. Juni 2018 wurde der vom 22. Mai 2003 vollständig abgeschafft und gegenüber dem 8. Mai 2014 einige Änderungen vorgenommen. So wurde beispielsweise die Verpflichtung für alle Verkäufer und Verwender im geschlossenen Kreislauf von Bioziden mit hohem Gesundheitsrisiko eingeführt um sich online anzumelden unter www.biozid.be, damit der FÖD Gesundheit, Sicherheit der Lebensmittelkette und Umwelt einen besseren Einblick in den Verkauf und die Verwendung dieser Biozide erhält.[6][7]