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Commissariaat

EIN Kommissariat ist ein weit gefasster Begriff für ein Amt oder Amt eines Kommissar (Vorgesetzter oder Bevollmächtigter). Beispiele hierfür sind:

  • Verwaltung:
  • Ökonomisch: In wirtschaftlicher Hinsicht bezieht es sich oft auf das Amt eines der (Aufsichts-)Mitglieder (Kommissare) von a Aufsichtsrat eines Unternehmens, insbesondere im Großen und Ganzen Unternehmen.
  • Militär:
    • In vielen Armeen ist die für die Truppenversorgung zuständige Abteilung (Nahrungs- und Futtermittel, in den Niederlanden z.B. auch Munition)[3]) als Kommissariat bezeichnet. Eine Person, die daran beteiligt war, wurde früher a . genannt Quartiermeister erwähnt.
    • Innerhalb der Sowjetunion und des heutigen Russlands Militärkommissar (vojenkomat) an ein örtliches Militärverwaltungsbüro verwiesen, wo militärische Mobilmachungspläne erstellt und umgesetzt, Aufzeichnungen über die militärischen Arbeitskräfte geführt, den Streitkräften wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt, vormilitärische Ausbildungen durchgeführt und andere militärische Aufgaben vor Ort wahrgenommen werden .
  • Polizei: Es Polizeistation von a Polizeikommissar wird in einigen Ländern (z. B. in Belgien, Frankreich und Indonesien) als Aufsichtsratsmandat bezeichnet. In den Niederlanden ist das Büro von a (Polizeikommissar oft der Name Hauptquartier benutzt.
  • Religiös: Innerhalb der römisch katholischklösterliche Orden (bestimmtes Franziskaner-) bezieht es sich auf eine Abteilung mit einem halbautonomen Status. Diese Abteilung ist entweder in einem niedrigeren Rang als a Kirchenprovinz (kann sich aber dazu entwickeln) oder ist verantwortlich für eine Gruppe innerhalb des jeweiligen Mönchsordens, die besser getrennt geführt wird, weil sie beispielsweise eine andere Sprache spricht als die Kirchenprovinz, der sie sonst zufallen würde. Der religiöse Führer eines Kommissariats wird wie bei den Streitkräften Kommissar genannt.