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Consentbeginsel

Es Einwilligungsprinzip ist das Grundprinzip für Entscheidung in einem Soziokratie.

Das Wort Zustimmung leitet sich von der AltfranzösischZustimmung was Zustimmung bedeutet. Zustimmung als Entscheidungsgrundlage bedeutet, dass eine Entscheidung getroffen wurde, wenn keiner der Anwesenden begründete und überwiegende Einwände gegen die getroffene Entscheidung erhoben hat.

Einwilligung unterscheidet sich von Konsens in dem Sinne, dass derjenige, der „einwilligt“, nicht „für“ den Vorschlag sein muss, nur „nicht dagegen“.

Zustimmungsverweigerung ist nicht gleich a Einspruch aussprechen, weil die Person, die die Einwilligung verweigert, die Argumente vorbringen muss, auf denen der Widerruf der Einwilligung beruht, ist dies bei einem Veto nicht erforderlich.