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Copyfraud

Kopierbetrug ist die Verwendung falscher Behauptungen von Urheberrechte © die Kontrolle über Werke zu erlangen, die nicht unter der gesetzlichen Kontrolle stehen.

Der Begriff wurde von Jason Mazzone, einem außerordentlichen Professor für Rechtswissenschaften an der Brooklyn Law School. Mazzone beschreibt Kopierbetrug als:

  • Die Auferlegung von Beschränkungen durch einen Urheberrechtsinhaber, die über das gesetzlich zulässige Maß hinausgehen.
  • Inanspruchnahme von Urheberrechten aufgrund des Besitzes von Kopien oder Archiven.
  • die Inanspruchnahme des Urheberrechts durch die Veröffentlichung eines gemeinfreien Werkes in einem anderen Medium.

Mazzone argumentiert, dass Kopierbetrug normalerweise erfolgreich ist, weil es nur wenige und schwache Gesetze gibt, die die Verwendung falscher Behauptungen zusammen mit einer laxen Durchsetzung der Gesetze kriminalisieren, und weil nur wenige Personen qualifiziert genug sind, um Rechtsberatung zum Urheberrechtsstatus der Datei zu erteilen Material.

Rechtsanwalt Paul J. Heald veröffentlichte 1993 eine Arbeit in der Zeitschrift für gewerblichen Rechtsschutz in dem er die Möglichkeiten untersuchte, Zahlungsforderungen für falsche Urheberrechtsansprüche zu widerstehen, denen theoretisch durch verschiedene Handelsgesetze widerstanden werden könnte:

  1. Verletzung der rechtmäßigen Verwendung des Titels
  2. ungerechtfertigte Bereicherung
  3. Betrug
  4. falsche Werbung

Heald zitierte einen Fall, in dem die erste dieser Theorien erfolgreich im Kontext des Urheberrechts verwendet wurde: Tams-Witmark Music Library vs. New Opera Company. Eine Operngesellschaft kaufte das Recht, die Oper The Merry Widow für 50.000 Dollar pro Jahr aufzuführen. Nach etwas mehr als einem Jahr der Aufführung stellte das Unternehmen fest, dass das Werk einige Jahre zuvor aufgrund eines Fehlers des Urheberrechtsinhabers, das Urheberrecht zu verlängern, gemeinfrei war. Es hat aufgehört zu zahlen Lizenzgebühren, und nachdem sie vom Inhaber der erloschenen Urheberrechte verklagt worden war, wurde eine Gegenklage auf Schadensersatz in Höhe des an den Inhaber gezahlten Betrags aufgrund eines Verstoßes gegen die Gegenleistungstheorie erhoben. Das Gericht sprach der Operngesellschaft 50.500 US-Dollar Schadenersatz zu, und das Berufungsgericht bestätigte das Urteil und stellte fest, dass The Merry Widow vollständig und dauerhaft gemeinfrei geworden und für jedermann zur uneingeschränkten Nutzung frei zugänglich gemacht wurde.