WikiDer > Großherzog
Großherzog (Lateinmagnus dux; DeutscheGroßherzog; FranzösischGroßherzog; EnglischGroßherzog) ist ein RegalTitel die niedriger ist als die von König, aber höher als die von (souverän) Herzog oder Prinz. Das weibliche Äquivalent ist Großherzogin. Der Begriff stammt wahrscheinlich aus Deutschland, wo er als Herrscher bezeichnet wurde ("Großherzöge") mittelalterlicher russischer Staaten.
Vorwort
Bereits während der Paläologische Dynastie von dem Byzantinisches Reich (1259-1453) gab es einige Großherzöge (Megadoukas).
Titel in Westeuropa
Der Titel wurde erstmals offiziell verliehen in 1569 dann Herzog Cosimo I von Florenz von Papst Pius V wurde zum Großherzog erhoben. Später, als der Titel an Toskana damit verbunden war das Prädikat königliche Hoheit. Zum Großherzogtum Toskana kam herein 1860 ein Ende, wenn das Königreich Piemont-Sardinien es angefügt.
Großherzogtum
napoleonisch
Nach der Schließung des Rheinanleihengesetz am 12. Juli 1806 traten mehrere deutsche Fürsten aus dem Heiliges Römisches Reich, wonach dieses Imperium am 12. August zu Ende ging. In Artikel 5 des Rheinanleihengesetzes wurden zu Großherzögen erhoben:
- Kurfürstentum Baden (1806-1918)
- Herzogtum Kleve-Berg as Großherzogtum Berg (1806-1813) und
- Bezirk Hessen-Darmstadt (1806-1918)
Artikel 6 errichtete einen Bundestag, bestehend aus einem Kollegium der Könige und eines Fürstenkollegiums. Auch die Großherzöge gehörten dem Kollegium der Könige an. In der Praxis hat es diesen Bundestag nie gegeben.
Mit der Erweiterung der Rhein-Union mit dem Kurfürstentum Würzburg auch dieser Staat wurde zum Großherzogtum erhoben (bis 1814). Das letzte Großherzogtum des Rheinbundes entstand 1810, als der Staat Frost-Primat in dem Großherzogtum Frankfurt umgewandelt wurde.
Ein separater Fall ist der sogenannte Großherzogtum Warschau (1809-1813), das eigentlich ein Herzogtum war. Es wurde von Napoleon in Personalunion mit dem Königreich Sachsen geschaffen.
Gegründet durch den Wiener Kongress (1815)
Es Wiener Kongress ab 1815 verliehen folgende vier Herzöge den Titel eines Großherzogs:
- Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin (1815-1918)
- Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz (1815-1918)
- Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach (1815-1918)
- Großherzogtum Oldenburg (1829-1918)
Darüber hinaus verlieh der Kongress einer Reihe von Monarchen den Titel eines Großherzogs:
- der König der Niederlande als Großherzog von Luxemburg (1815-1890)
- der Kurfürst von Hessen-Kassel als Großherzog von Fulda (1815–1866)
- der König von Preußen als Großherzog von Posen (Polnisch: Posen) und Großherzog vom Niederrhein. (1815-1918)
Luxemburg war Mitglied des Deutschen Bundes, aber bis 1839 auch Teil des politischen Systems Königreich der Niederlande und wurde als gewöhnliche niederländische Provinz regiert.
Der Titel Fulda (eine Provinz in Hessen-Kassel) war das Ergebnis eines Prestigekampfes. Der Kurfürst von Hessen-Kassel lehnte den Großherzoglichen Titel ab, weil er König von Hessen werden wollte. Aus Groll nannte er sich weiterhin Kurfürst.
Posen hatte zunächst einen eigenen Status innerhalb der preußischen Monarchie. Es gehörte nicht zum Deutschen Bund und die meisten Einwohner waren Polen. Niederrhein war eine gewöhnliche Provinz, aber weil Berg darin aufgegangen war, wurde der Titel Großherzogtum gehalten.
Später
Im 21. Jahrhundert bleibt ein Land der Welt, das von einem Großherzog regiert wird, nämlich der Großherzogtum Luxemburg. Ein amtierender Großherzog hat das Prädikat königliche Hoheit. Das Prädikat der anderen Mitglieder einer großherzoglichen Familie unterscheidet sich.
Bis 1890 war das Land durch eine Personalunion mit den Niederlanden verbunden. Der Tod von König Wilhelm III machen damit Schluss.
Titel in Osteuropa
Osteuropäische Titel werden oft mit Großherzog übersetzt. Großfürst ist jedoch ein korrekterer Begriff. Das jagiellos regierte unter dem Titel Großherzog von Litauen und in 1582 rief König Johannes III. von Schweden erklärt sich zum Großherzog von Finnland. Da Finnland bereits zum schwedischen Reich gehörte, hatte dies keine faktischen Konsequenzen.
In Russland trugen die Brüder, Schwestern, Kinder und Enkel eines regierenden Zaren den Titel Großfürst von Russland. Urenkel usw. trugen den Titel Prinz von Russland. Von 1809 bis 1917 war es Finnland als Großherzogtum/Großherzogtum in Personalunion mit Russland.
Siehe auch
| Siehe die Kategorie Großherzogtum von Wikimedia Commons für Mediendateien zu diesem Thema. |
| Überblick Lineale |
|---|
Gerichtsvollzieher · Baron · Diktator · Doge · Emir · Pharao · Anzahl · Großherzog · Großwesir · Großfürst · Herr · Herzog · Kalif · Können · Kaiser · König · Landgraaf · Vermieter · Gouverneur · Maharadscha · Marquis · Monarch · Pfalzgraf · Papst · Präsident · Fürstbischof · Regnet · Schah · Scheich · Staatsoberhaupt · Sultan · Tenno · Zar · Visier · Frost · Fürsterzbischof |