WikiDer > Kinderermäßigung
Kinderermäßigung vor 2008 war a Steuergutschrift, ein Rabatt auf die Zahlung der Holländer Einkommenssteuer. Dadurch mussten weniger Steuern gezahlt werden. 2008 gab es die Kindergeld, und seit 2009 gibt es die Kinderbudget.
Die Anordnung war wie folgt:
Sie haben Anspruch auf eine Kinderermäßigung, wenn:
- ein Kind gehört seit mehr als sechs Monaten zum Haushalt des Steuerpflichtigen und es ist am 31. Dezember 2006 (für das Jahr 2007) jünger als 18 Jahre;
- das Kind ist in diesem Zeitraum am Wohnort des Steuerpflichtigen oder seines Partners gemeldet. Außerdem muss das Kind einen erheblichen Unterhaltsbeitrag leisten (ca. € 386,--).
- es Gesamteinkommen des Steuerpflichtigen und seines Lebenspartners dürfen ebenfalls nicht mehr als 45.309 € betragen.
Ob in den Vorjahren ein Anspruch auf Kinderermäßigung bestand, hing unter anderem davon ab, Gesamteinkommen. Je höher das Einkommen des Steuerpflichtigen und die mögliche De steuerlicher Partner desto geringer wurde der Kinderrabatt.
Die Kinderermäßigung kann noch für die Vorjahre beantragt werden, indem Sie diese Jahre beantragen Erklärung machen.
Quellen, Anmerkungen und/oder Verweise
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