WikiDer > Lebenslaufurlaubsrabatt

Levensloopverlofkorting

Lebenslaufurlaubsrabatt ist Teil von Steuergutschriften die nach Berechnung der zu zahlenden Steuer abgezogen werden können. Dadurch müssen weniger Steuern gezahlt werden.

Der Anspruch auf eine Steuergutschrift für Lebenslaufurlaub besteht, wenn der Steuerpflichtige:

Der Rabatt entspricht dem Betrag des Lebenslaufsparens, jedoch mit einem Höchstbetrag (2017: 210 €) pro Jahr, der in das Lebenslaufsparen eingezahlt wird, und nur für die Jahre bis einschließlich 2011. Ab 1 Januar 2012 ist es nicht mehr möglich, einen Lebenslaufurlaubsrabatt in Anspruch zu nehmen.

Wenn dieser Rabatt in der Vergangenheit in Anspruch genommen wurde, wird/werden dieser/diese Betrag(e) vom Rabatt abgezogen.

JahrMaximaler Rabatt
2006185
2007188
2008191
2009195
2010199
2011201
2012205
2013205

Das aktuelle IB-Gesetz erwähnt die Steuergutschrift für Lebenslaufurlaub nicht an den regulären Stellen in Kapitel 8, sondern verweist in Artikel 10a.11 (Übergangsbestimmung für Lebenslaufsparsysteme) auf Artikel 8.2, Teil 1, 8.9, erster Absatz , 8.18a, erster Absatz, erster Satz und zweiter Absatz, 9.2, vierter Absatz und 10.1 in der Fassung dieser Bestimmungen am 31. Dezember 2011[1].

die verschiedenen Anpassungsschemata enthalten Bestimmungen wie "Im Einkommensteuergesetz 2001, wie dieses Gesetz am 31. Dezember 2011 lautete, wird in Artikel 8.18a Absatz 2 "209 €" ersetzt durch: 210 €.", d. h. der angegebene Betrag (der maximale Rabatt ) ist noch indiziert.[2], was sich auch mehr oder weniger aus der Erwähnung des Indexierungsartikels 10.1 (so) ergibt.